Neben der im Abschnitt Art. 3 Abs. 2 SFDR beschriebenen Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung steht auch unsere Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken dahingehend im Einklang, dass die Helaba als Kontrahent ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unterliegt.
Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme der Helaba sind auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet, die in den Strategien (unter anderem Geschäfts- und Risikostrategie) der Helaba niedergelegt sind. Die Vergütungsparameter sind an den Strategien ausgerichtet und unterstützen somit das Erreichen der strategischen Ziele. Die Vergütungssysteme sind auf eine anforderungs- und leistungsgerechte sowie genderunabhängige und nachhaltige Vergütung ausgerichtet, die keine Anreize setzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
Hinsichtlich der Vergütungsparameter handelt es sich um die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin gemessen werden. Dabei wird auch sichergestellt, dass im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden gehandelt wird.
Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Auch wird eine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken nicht begünstigt.