Zahlungsaufträge sind dann erteilt, wenn sie komplett elektronisch unterschrieben wurden. Vor Erreichen des Ausführungsdatums können sie aber eine Nicht-Ausführung beauftragen. Ist der Zahlungsauftrag nur teilweise autorisiert, können Sie diesen zurückweisen. Nach Ausführung der Zahlung können Sie einen Zahlungsrückruf beauftragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Kundenbetreuer.