Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir gemäß Art. 2 Nr. 24 SFDR Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Finanzprodukte gemäß Art. 2 Nr. 12 SFDR (z. B. Fonds) werden bei der Helaba derzeit nicht beraten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind ausschließlich Zins- und Währungsderivate Gegenstand der Anlageberatung der Helaba. Die Helaba nimmt aufgrund der Produkteigenschaften von OTC-Derivaten im Rahmen der Beratung keine Einstufung als nachhaltige Finanzinstrumente vor. Aus diesem Grund ist es in der Anlageberatung aktuell nicht möglich, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) zu berücksichtigen.
Eine Einbeziehung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung erfolgt daher nur unter dem Aspekt, dass die Helaba als Kontrahent ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unterliegt. Eine weitere Einbeziehung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung ist aufgrund der angebotenen Finanzinstrumente (OTC-Derivate) nicht möglich.
Die Helaba beobachtet die Geschehnisse am Markt und wird die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Zins- und Währungsderivaten in der Anlageberatung ggf. neu bewerten.