Als ein Kreditinstitut mit öffentlichem Auftrag gehört eine verantwortungsvolle Anlageberatung zum Selbstverständnis der Helaba.
Gemäß Artikel 2 Nr. 22 SFDR verstehen wir unter einem Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kundinnen und Kunden haben könnte.
Als ein Kreditinstitut mit öffentlichem Auftrag gehört eine verantwortungsvolle Anlageberatung zum Selbstverständnis der Helaba. Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehören das Angebot und die Empfehlung geeigneter Finanzinstrumente.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind ausschließlich Zins- und Währungsderivate im Bereich Öffentliche Hand und Kapitalmarkt Gegenstand der Anlageberatung. Die Helaba nimmt aufgrund der Produkteigenschaften von OTC-Derivaten im Rahmen der Beratung keine Einstufung als nachhaltige Finanzinstrumente vor. Eine Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung erfolgt daher nur unter dem Aspekt, dass die Helaba als Kontrahent ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unterliegt. Eine weitere Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung ist aufgrund der angebotenen Finanzinstrumente (OTC-Derivate) nicht möglich.