Sicherungs­einrich­tungen

Sicherungs­system der Sparkassen-Finanzgruppe

Die Helaba ist Teil eines umfassenden gemein­schaft­lichen Sicherungs­systems.

Über ihre Mitgliedschaft im Teilfonds  im Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen genießt die Helaba den Schutz des Sicherungssystems der deutschen Sparkassen-FInanzgruppe. Seit 3. Juli 2015 ist dieses bewährte System auch nach dem Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG) anerkannt.

Das Einlagen­sicherungs­system umfasst dreizehn Einrichtungen:

  • die elf Sparkassen­stützungs­fonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
  • den Teilfonds der Landes­bau­sparkassen,
  • den Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen.

Im Juni 2023 hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. Satzungsänderungen zur Weiterentwicklung des Sicherungssystems
der Sparkassen-Finanzgruppe beschlossen. Hierzu zählt die Schaffung eines zusätzlichen, ab 2025 über eine Dauer von mindestens acht Jahren anzusparenden Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität, dem auch die Helaba angeschlossen
sein wird.

  1. Freiwillige Instituts­sicherung
    Das wichtigste Ziel des gemein­samen Sicherungs­systems ist: Die dazuge­hörenden Institute schützen und wirt­schaft­liche Schwierig­keiten abwenden. Unter den satzungsmäßigen Voraus­setzungen werden so die Einlagen der Kunden mittelbar geschützt.

  2. Gesetzliche Einlagen­sicherung
    Seit dem 3. Juli 2015 gilt in Deutschland das Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG). Der Gesetz­geber setzte damit eine EU-Richtlinie um.

    Die Sparkassen-Finanzgruppe hat sich auf die gesetzlichen Vorgaben eingestellt. Sie hat ihr bewährtes Einlagen­sicherungs­system neu ausge­richtet und nach dem EinSiG anerkennen lassen.

    Das bedeutet: Falls die Instituts­sicherung ausnahms­weise nicht greifen sollte, hat der Kunde einen Anspruch gegen das Sicherungs­system. Dieses erstattet dem Kunden bestimmte Einlagen bis zu 100.000 Euro. Maßgeblich für die Bestimmung entschädigungsfähiger Einlagen ist das EinSiG.

    Sie möchten mehr erfahren? Näheres finden Sie unter www.dsgv.de/sicherungssystem

Reservefonds des Sparkassen - und Giroverbands Hessen-Thüringen

Für die Helaba und die 48 Sparkassen in Hessen und Thüringen gibt es eine zusätzliche Sicherungskomponente: den Reservefonds des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen.

Er existiert unabhängig vom Sicherungssystem der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe. Er ist Bestandteil des „Neuen Verbundkonzepts“ der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit dem Geschäftsmodell der wirtschaftlichen Einheit von Helaba und Sparkassen.

Der Reservefonds ist bereits seit 1. Januar 2004 wirksam und entfaltet neben Institutssicherung auch gläubigerschützende Wirkung.

  • Das Gesamtvolumen des Fonds wurde auf 600 Mio. Euro festgelegt. Die Verbandsversammlung des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen hat die ratierliche Auflösung des regionalen Reservefonds ab 2025 über voraussichtlich acht Jahre beschlossen. Nach vier Jahren ist eine Überprüfung vorgesehen, ob ein Teilbetrag aufrechterhalten wird.
Nicola Linnenschmidt
Konzernstrategie IR

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