Informationen zu Finanzinstrumenten

Informationen gemäß Artikel 41 Absatz 4 Delegierte Ver­ordnung 2017/565


Information zu Finanz­instru­menten, welche bei der Berechnung der Aufsichts­anford­erungen gemäß CRR, CRD IV oder BRRD berück­sichtigt werden.

Finanz­instrumente, welche bei der Berechnung der Aufsichts­anfor­derungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) und der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD) berück­sichtigt werden, weisen Unter­schiede im Hinblick auf Ertrag, Risiko, Liquidität und das Schutz­niveau gemäß der Richtlinie 2014/49/EU im Vergleich zu Bank­einlagen auf.

Das Risiko der vorge­nannten Finanz­instru­mente ist, entsprechend der schlechteren Insolvenz­stellung, größer als bei Bank­einlagen, die von der Einlagen­sicherung umfasst werden. Der Ertrag ist daher in der Regel höher als bei diesen Bank­einlagen. Die Liquidität hängt von der vertrag­lichen Laufzeit und der tatsächlichen Möglichkeit zur Veräußerung des Finanz­instru­ments im (Sekundär-) Markt ab und kann dadurch weniger liquide sein als bei ggfs. kurz­fristigeren Bank­einlagen. Das gesetzliche Einlagen­sicherungs­system bietet keinen Schutz für diese Finanz­instru­mente.