Presseinfo

Regula­torisch bedingte Neu­strukturierung des Eigen­kapitals der Helaba final beschlossen

Die Gremien der Helaba haben am Freitag die zuvor ange­kündigte, teilweise Neu­strukturierung des Eigenkapitals der Bank beschlossen. Die rein regu­latorisch bedingte Maß­nahme sieht unter anderem vor, dass das Land Hessen seine bisherigen Stillen Einlagen zurückerhält und im Gegenzug unter anderem Stamm­kapital der Helaba zeichnet.

Das Land Hessen hatte die Details der teilweisen Neu­strukturierung bereits im April 2024 vorgestellt. Sie können auf der Website des Hessischen Ministeriums der Finanzen abgerufen werden. Die Infor­mationen wird die Helaba nach der technischen Umsetzung der Maß­nahme im August auf ihrer Website zur Verfügung stellen. Die Maßnahme selbst ist bereits von der Banken­aufsicht genehmigt. Am Vortag hatte der Hessische Landtag die vorgesehenen Mittel durch einen Nachtrags­haushalt freigegeben.

Hintergrund ist eine Über­prüfung der Kapital­instrumente europäischer Banken durch die Europäische Banken­aufsicht (EBA). Die in der Folge gefundene Lösung sieht nun vor, dass die Stillen Einlagen an das Land Hessen zurück­gehen, im Gegenzug zeichnet das Land Stammkapital und eine AT-1-Emission der Helaba.

Downloads

  • Pressemitteilung

Kontakt