Unser Ansatz zur Berücksichtigung von Menschenrechtsaspekten in der Lieferkette
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit berücksichtigen wir menschenrechtliche Sorgfaltspflichten. Unsere diesbezüglichen Grundsätze und Verfahren sind in unserer Grundsatzerklärung gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dargestellt. Wir berücksichtigen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten und setzen Maßnahmen in unseren Beschäftigungs- und Beschaffungsprozessen um, die darauf ausgerichtet sind, menschenrechtliche Risiken zu identifizieren, zu bewerten und angemessen zu adressieren. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch entsprechende Anforderungen und Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern.
Kommen Sie auf uns zu
Sofern Sie Hinweise auf mögliche menschenrechtliche Risiken oder Verstöße im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten der Helaba oder ihrer Geschäftspartner haben, können Sie diese über unser Hinweisgebersystem melden.
Hinweise können anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten eingereicht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich an unsere Ombudspersonen zu wenden.
Informationen zum Umgang mit eingehenden Meldungen sowie zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie in unserer Verfahrensordnung.