Was ist das FKAustG?
FkAustG steht für Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz und ist das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland (verkündet am 30. Dezember 2015) zur Umsetzung der Richtlinie 2014/107/EU des Rates bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung.
Das Gesetz verpflichtet Finanzinstitute in Deutschland ab dem 1. Januar 2016 zu einer umfassenden Erhebung und Weitergabe kontobezogener Daten von steuerpflichtigen Kunden in den Teilnehmerstaaten. Das Ziel ist die Gewährleistung von Steuertransparenz zur Eindämmung der Steuerhinterziehung.
Grundlage für die Gesetzgebungen in der EU und in Deutschland sind Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), welche von der G20 beauftragt wurden einen einheitlichen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen zu schaffen. Weltweit nehmen derzeit 97 Staaten am AEOI teil, darunter alle 28 EU-Staaten (Stand Dezember 2015). Weitere Staaten kündigten gegenüber der OECD ihre Teilnahme an.