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title: "Im Fokus USA: US-Zollurteil - Korrektur aber kein Kurswechsel"
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updated: 2026-09-28
keywords: Länder & Regionen, Länderfokus
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# Im Fokus USA: US-Zollurteil - Korrektur aber kein Kurswechsel

Im Fokus: Länder 24. Februar 2026 © Helaba | Research &amp; Advisory | 24. Februar 2026 1 von 5 Research &amp; Advisory US-Zollurteil: Korrektur, aber kein Kurswechsel1 Mit vielen seiner Zölle ist Präsident Trump über die Ermächtigung durch den eigentlich zuständi- gen Kongress hinausgeschossen. Es wird nun schwieriger für ihn, aber wirklichen Einhalt kann seiner Handelspolitik nur die Legislative bieten, nicht die Gerichte. Am Freitag hat der US Supreme Court (SCOTUS) mit einer 6:3 Mehrheit einen großen Teil der 2025 von Präsident Trump eingeführten Importzölle als rechtswidrig eingestuft und damit für nichtig erklärt. In dieser Publikation beschreiben wir die wahrscheinlichen Folgen und geben einen Ausblick, ohne tiefer in den Paragrafendschungel bzw. das Abkürzungsge- strüpp des US-Handelsrechts einzutauchen. Zunächst: Dies ist eine wichtige und richtige Entscheidung. In einem demokratisch legiti- mierten Rechtsstaat hat Willkür, wie sie Trump in Zollfragen seit Anfang 2025 für sich in Anspruch genommen hat, keinen Platz. Wir erinnern uns an abrupte Zolldrohungen im Zu- sammenhang mit juristischem Vorgehen gegen einen persönlichen Freund (Brasilien), Ärger über angeblich zu enge Wirtschaftsbeziehungen mit China (Kanada, Indien), Irritation über die Verwendung einer Rede Ronald Reagans in einem politischen Werbespot (Kanada) oder die Ablehnung eines „Kaufs“ Grönlands durch die USA (EU). Der SCOTUS hat nun entschie- den, dass das einschlägige Ge- setz den Präsidenten doch nicht ermächtigt, nach eigenem Ermessen gegen jedes Land, auf jedes Produkt, auf unbe- stimmte Zeit Zölle in beliebi- ger Höhe zu erheben, wie es Trump (nach wie vor) interpre- tiert. Da die Verfassung die Kompetenz für Zölle ausdrück- lich dem Kongress anvertraut, wäre eine explizite Delegation erforderlich, die hier nicht vorliegt. Das vage Erklären eines „nationalen Notstands“ – die vorgebliche Basis für die „reziproken“ und diverse andere Zölle (z.B. wegen Fentanyl-Importen) – reicht nicht aus. Damit ändert sich die US-Handelspolitik freilich nicht quasi über Nacht. Die Regierung hatte nach einer mündli- chen Anhörung Anfang November wohl eine gegen sie ausfallende Entscheidung des Gerichts kommen sehen und daher einen Plan B ausgearbeitet (siehe nächster Abschnitt). Die Unsicherheit über das handelspolitische Re- gime hat damit erneut zugenommen. Grundsätzlich bleibt die Regierung Trump auf Kurs. Die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente sind jedoch eingeschränkter und sperriger als die nun entfallene Rechtsgrundlage bzw. 1 Dies ist eine aktualisierte Fassung unseres Länder Fokus vom 23. Februar 2026, da der durch US-Präsident angekündigte Zoll von 15 % nun zunächst doch nur 10 % beträgt. Patrick Franke Internationale Konjunktur Tel. 069/91 32-47 38 Zölle: Wie gewonnnen, so zeronnen? Monatliche Zolleinnahmen des US-Bundes, Mrd. US-Dollar \*laut US-Treasury, einschl. DHS-Gebühren und Abgaben Quellen: Macrobond, Helaba Research &amp; Advisory 0 5 10 15 20 25 30 35 40 0 5 10 15 20 25 30 35 40 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Trump I Trump II Im Fokus: Länder – USA © Helaba | Research &amp; Advisory | 24. Februar 2026 2 von 5 von einer Mehrheit im Kongress abhängig. Es wird daher insbesondere schwieriger, in Reaktion auf jede unlieb- same außenpolitische Entwicklung glaubwürdig mit neuen Zöllen zu drohen – wobei Trump von vielen Beobach- tern zuletzt schon nicht mehr richtig ernst genommen wurde (TACO: „Trump always chickens out“). Wie ist die aktuelle Lage? Mit dem Entfall der nun rechtswidrigen Zölle ging der Durchschnittszoll laut Schätzungen von rund 16 % auf etwa 9 % zurück. Dies währte aber nur kurz, denn noch am Freitag hat die US-Regierung neue Maßnahmen verkündet. So werden Trumps „reziproke“ Zölle „ab sofort“ durch einen neuen globalen Warenzoll von 10 % abgelöst. Trotz Vorwarnung war die Regierung aber wohl so schlecht vorbereitet bzw. organisiert, dass dies schon am Wochen- ende ohne neuen Anlass per „Truth Social“ auf 15 %2 „nachgebessert“ wurde. Würde dies umgesetzt, so stünden vor allem Länder schlechter da, die wie Großbritannien vorher bevorzugt behandelt worden waren. Um die Un- übersichtlichkeit noch zu erhöhen, hat Trumps Team zusätzlich die Liste der Warenkategorien, die von den Zöllen ausgenommen sind, angepasst. Der aktuelle Durchschnittszoll läge dann bei geschätzt knapp 14%. Weil dies aber noch nicht Chaos genug war, traten die neuen Zölle in der Nacht von Montag auf Dienstag dann überraschend doch nur mit 10 % in Kraft. Dies entspricht einem geschätzten effektiven Durchschnittswert von 11,6 %. Die höheren Sätze scheinen aber nur verschoben: Ein Beamter sagte „Es wird daran gearbeitet und kommt später“ ohne Angabe einer möglichen Zeitspanne. So viel zur Planungssicherheit. Die neuen Maßnahmen begründet man vage mit „Zahlungsbilanzproblemen“.3 Diese sind rechtlich nicht definiert, sodass sich der Regierung hier weite Spielräume eröffnen. Allerdings beschränkt die gesetzliche Grundlage die Wirksamkeit auf 150 Tage. Dann muss der Kongress sie bestätigen. Wie die Chancen hierfür stehen, thematisie- ren wir im nächsten Abschnitt. Ebenfalls am Freitag kündigte Trump sogenannte „Untersuchungen“ an, die auf einer separaten rechtli- chen Grundlage der Begründung anderer Zölle dienen können. Da diese Prüfung in der aktuellen Regierung reine Formsache ist und das Ergebnis von vornherein feststeht, sind zusätzliche Zölle nur aufgeschoben. Der Test hier ist eine „nicht zu rechtfertigende, unan- gemessene oder diskriminierende“ Behandlung von US-Unternehmen im Ausland bzw. der Bruch von Han- delsabkommen. Maßnahmen auf dieser Basis sind auf vier Jahre beschränkt, können aber ohne Zutun des Kongresses verlängert werden. Und was kommt jetzt? Hier stellt sich das Problem, dass es vor den Kongresswahlen im November und vor dem Hintergrund der „affordability“-Diskussion über die Lebenshaltungskosten politisch schwierig werden könnte, komplett neue Zölle einzuführen. Obwohl die Demokraten von der Grundhaltung her ebenfalls protektionistisch sind, dürften sie eine Zusammenarbeit mit den Republikanern in einer solchen Frage im Wahljahr ablehnen. Die denkbar knappe Mehrheit der Republikaner im Repräsentantenhaus und das Fehlen einer „Supermehrheit“ von 60 Stimmen im Se- nat schränken die zeitlichen Perspektiven für Maßnahmen, die vom Kongress bestätigt werden müssen, stark ein. Trump wird daher wohl mittelfristig auf andere Rechtsgrundlagen zurückgreifen müssen – deshalb auch die lau- fenden „Untersuchungen“. 2 Dies ist der zulässige Maximalzollsatz auf dieser Rechtsbasis. 3 Das Gesetz stammt von 1974, entstand also in einem Zeitraum kurz nach dem Ende der Bretton Woods Systems, das letztlich von Zah- lungsbilanzungleichgewichten „gesprengt“ worden war. In einem Regime freier Wechselkurse, wie es seitdem besteht, spielen Zölle als makroökonomisches Ausgleichsinstrument eigentlich nur eine nachrangige Rolle. Niedriger, aber noch immer hoch Geschätzter durchschnittlicher US-Warenzoll, % Quellen: Yale Budget Lab, Global Trade Alert, Helaba Research &amp; Advisory 0 5 10 15 20 25 30 0 5 10 15 20 25 30 2025 2026 24. Februar (11,6 %) 2. April Mit neuen Zöllen bei 15 %: 13,7 % Im Fokus: Länder – USA © Helaba | Research &amp; Advisory | 24. Februar 2026 3 von 5 Das SCOTUS-Urteil hat zudem klare fiskalpolitische Implikationen: Die Zolleinnahmen4 lagen 2025 bei fast 290 Mrd. US-Dollar, 190 Mrd. US-Dollar mehr als 2024 (siehe Schaubild S. 1). Hinzu kommen die Einkünfte aus Ja- nuar/Februar 2026 von etwa 60 Mrd. US-Dollar. Die Schätzungen gehen auseinander, wie viel davon auf die nun rechtswidrigen Zölle zurückgeht – die Zahlen bewegen sich zwischen 130 Mrd. US-Dollar und 180 Mrd. US-Dollar (immerhin rund 0,5 % gemessen am BIP). Da sich der SCOTUS zur Frage der Rückzahlung nicht geäußert hat, wird diese nun wohl von niedrigeren Gerichten entschieden werden – gegebenenfalls müssen berechtigte Unterneh- men sogar selbst klagen. Einer großzügigen Geste im Sinne von „Wir haben diese Mittel unrechtmäßig erhoben und zahlen sie natürlich prompt zurück!“ hat Finanzminister Bessent bereits eine Absage erteilt. Wahrscheinlich wird es Monate oder gar Jahre dauern, bis die Unternehmen ihr Geld zurückbekommen. Das schon erhebliche Loch im Bundeshaushalt wird dadurch tendenziell noch größer. Ob die Statistiker die Zah- len für 2025 revidieren oder die Rückzahlungen mehrheitlich 2026 verbuchen, ist offen. Für die Frage der Schul- dentragfähigkeit ist die Entscheidung negativ, denn sie reduziert den politischen Spielraum der Regierung, prak- tisch willkürlich Einkünfte zu erzielen. Der Effekt auf die Staatseinnahmen wird aber weitgehend ein einmaliger sein, denn mit ihren alternativen Instrumenten kann die Regierung zukünftig potenziell ähnliche Summen erzielen wie mit den nun nichtigen. Die Reaktionen am Treasury-Markt fielen daher überschaubar aus. Da die Rechtslage nun wieder im Fluss ist, drohen erneut kräftige Schwankungen in den Importzahlen. Neue Vorzieheffekte, um den „Untersuchungen“ zuvorzukommen, sind gut möglich. Dies wird es auch in den kommen- den Monaten erschweren, ein klares Bild der US-Konjunktur bzw. von den mittelfristigen Auswirkungen der Zölle zu bekommen. Hinsichtlich der Inflation sollte der Effekt der aktuellen Regelungen leicht dämpfend sein, zumin- dest vorübergehend. Für die Handelspartner ergibt sich die perverse Situa- tion, dass diejenigen Länder, die unter dem Druck der „reziproken“ Zölle schon einen „Deal“ mit den USA ausgehandelt haben, nun grundsätzlich schlechter dastehen als andere. Grund hierfür ist die bestehende Ermächtigung des Präsidenten, mit Zöllen gegen Län- der vorzugehen, die „Handelsabkommen mit den USA brechen“. Wer also unter Verweis auf die geänderte Lage in den USA nun einen Rückzieher bei den eigenen Zusagen machen will, macht sich für neue US-Zölle an- greifbar. Dies erklärt wohl die Zurückhaltung, mit der viele Regierungen bisher reagiert haben. Allerdings hat die EU, möglicherweise unter dem Eindruck, im August zu sehr nachgegeben zu haben, Gesprächsbe- darf angemeldet. Für die Gemeinschaft steigt der durchschnittliche Zollsatz im „15 %-Szenario“ offenbar leicht, auch weil sich die betroffenen Warenkategorien än- dern – mit landesspezifisch unterschiedlichen Konsequenzen. Mit 10 % steht die EU sogar etwas besser da. Fazit: Etappensieg der Vernunft und des Rechtsstaats Sicher ist es ein positives Zeichen, dass das oberste Gericht der Vereinigten Staaten nun seinen Daumen gesenkt hat über eine Episode politischen Theaters, die uns ab dem „Liberation Day“ solche traurigen Highlights bescherte wie Einfuhrzölle für nur von Pinguinen bewohnte Inseln, überdurchschnittlich hohe Strafzölle für arme Länder wie Laos und gefühlt fast wöchentliche Drohungen von neuen 50 %- oder 100 %-Zöllen aus diesem oder jenem Grund. 4 Einschließlich Abgaben und Gebühren des Department of Homeland Security (DHS) Brasilien und China größte Gewinner Veränderung des durchschnittlichen US-Zollsatzes, Prozentpunkte\* \*Schätzung, Vergleich System vor dem SCOTUS-Urteil mit dem 15 %-Regime. Die möglicherweise temporären 10 %-Werte finden sich hier. Quellen: Global Trade Alert, Helaba Research &amp; Advisory -15 -10 -5 0 5 Brasilen China Indien Kanada Mexiko Vietnam Japan Deutschland EU Italien UK Entlastung Belastung Im Fokus: Länder – USA © Helaba | Research &amp; Advisory | 24. Februar 2026 4 von 5 Die Judikative hat nun gehandelt, nachdem die republikanische Mehrheit im Kongress – aus Überzeugung oder aus Furcht vor Trumps Vergeltung – dem seit Jahrzehnten beispiellosen präsidialen „power grab“ tatenlos zuge- sehen hat. Noch immer lässt die geltende Rechtslage dem Präsidenten gerade (aber nicht nur) in der Handelspoli- tik zu viel Spielraum für Willkür. Eine gute Nachricht ist auch, dass Trump die Entscheidung des SCOTUS nicht einfach ignoriert hat. Allerdings bestehen weiterhin Sorgen über eine mögliche Verfassungskrise in den USA – vielleicht im Zusammenhang mit dem Ausgang der Wahlen im November. Die Minderheit im SCOTUS beklagte in ihren Erläuterungen erstaunlicher- weise weniger die juristische Entscheidung als vielmehr ihre erheblichen praktischen Konsequenzen. Die Impli- kation wäre, dass das Gericht umso offener für Rechtsbrüche sein sollte, je extremer diese ausfallen – und je grö- ßer entsprechend die Folgen ihrer Rückabwicklung wären. Wenn nach Carl Schmitt „Wer entscheidet über den Not- stand?“ die wahre Machtfrage in einem Staat ist, hat der SCOTUS mit dieser Entscheidung die aus dem Gleichge- wicht gekommene Gewaltenteilung in den USA jedenfalls wieder etwas korrigiert. Dies stärkt die Rechtsstaatlich- keit, die einen wichtigen Faktor für den Wirtschafts- und Investitionsstandort USA darstellt. Im Fokus: Länder – USA © Helaba | Research &amp; Advisory | 24. Februar 2026 5 von 5 Herausgeber und Redaktion Helaba Research &amp; Advisory Redaktion: Dr. Stefan Mitropoulos Verantwortlich: Dr. Gertrud Rosa Traud Chefvolkswirtin / Head of Research &amp; Advisory Neue Mainzer Str. 52-58 60311 Frankfurt am Main Tel. 069/91 32-20 24 Internet: http://www.helaba.de Disclaimer Die Publikation ist mit größter Sorgfalt bearbeitet worden. Sie enthält jedoch le- diglich unverbindliche Analysen und Prognosen zu den gegenwärtigen und zu- künftigen Marktverhältnissen. Die Anga- ben beruhen auf Quellen, die wir für zu- verlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wir aber keine Gewähr übernehmen können. Sämt- liche in dieser Publikation getroffenen Angaben dienen der Information. Sie dür- fen nicht als Angebot oder Empfehlung für Anlageentscheidungen verstanden werden. Hier können Sie sich für unsere Newsletter anmelden: https://news.helaba.de/research/

Dies ist eine aktualisierte Fassung unseres Länder Fokus von gestern – die neuen Zölle sind entgegen der Ankündigung Präsident Trumps doch nur mit 10 % in Kraft getreten. Nachdem das oberste Gericht die meisten Zölle von 2025 für rechtswidrig erklärt hat, bringt die US-Regierung Alternativen in Stellung. Es wird nun politisch schwieriger für Trump, aber wirklichen Einhalt kann seiner Handelspolitik nur der Kongress bieten, nicht die Gerichte.
