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title: "Im Fokus Credit: Europäische Großbanken - Gut auf Basel IV vorbereitet"
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updated: 2026-09-28
keywords: Renten, Marktanalysen, Im Fokus: Credits & Covered Bonds
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# Im Fokus Credit: Europäische Großbanken - Gut auf Basel IV vorbereitet

Im Fokus: Credit 13. Juni 2024 © Helaba | Research &amp; Advisory | 13. Juni 2024 1 von 4 Research &amp; Advisory Europäische Großbanken: Gut auf Basel IV vorbereitet Nachdem die verbleibenden von Basel IV ausgehenden Anpassungen nunmehr auch den Rat der EU passiert haben, kommt eine mehrjährige Überarbeitung zentraler Rah- menwerke für Banken auf EU-Ebene zum Abschluss. Ziel ist es, dass der Sektor noch wi- derstandsfähiger gegenüber möglichen wirtschaftlichen Schocks wird. Auch wenn die neue Fassung der Rahmenwerke keine Überraschungen parat hält, verfügen die Insti- tute nun über mehr Regelungsklarheit. Aufgrund des langen Vorlaufs konnten sie sich gut auf die Änderun- gen vorbereiten. Verbleibendes Basel IV-Paket durch EU-Rat angenommen Am 30. Mai 2024 hat der Rat der Europäischen Union die über Jahre hinweg noch ausstehende Umsetzung von Änderungen am Basel-Rahmenwerk für Banken1 angenommen und somit das Gesetzgebungsverfahren für das sogenannte EU-Bankenpaket auf europäischer Ebene abgeschlossen (siehe Pressemitteilung des Rats vom 30.5.2024).2 Allgemein wird die angepasste Version des Rahmenwerks als ‚Basel IV‘ bezeichnet. Konkret geht es um Eigenkapitalvorschriften für Banken, die nach der Weltfinanzkrise 2008/2009 verschärft und immer wieder überarbeitet wurden. Die jüngste Umsetzung auf europäischer Ebene findet ihren Niederschlag in Anpassungen bei der Eigenmittelverordnung (CRR III3) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI4). Die angepassten Rahmenwerke werden voraussichtlich im August5 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Die neuen Vorschriften der Verordnung sind grundsätzlich ab 1.1.2025 anzuwenden.6 Die Änderungen der CRD sind, wie bei Richtlinien üblich, innerhalb von 18 Monaten in den Mitgliedsstaaten umzusetzen. Output-Floor als zentraler Bestandteil Zentraler Bestandteil des verbleibenden Bankenpakets ist die Einführung eines sogenannten Output-Floors bei Anwendung interner Modelle zur Berechnung der regulatorischen Eigenkapitalquoten. Dieser soll sicherstellen, dass die Eigenkapitalanforderungen bei der Berechnung auf Basis eigener (interner) Modelle gegenüber der An- wendung von Standard-Ansätzen nicht allzu sehr gesenkt werden können. Demgemäß sollen die Risikogewichte- ten Aktiva (RWA) bei Berechnung der regulatorischen Eigenkapitalquoten auf Basis interner Modelle nicht gerin- ger ausfallen als 72,5 % des Wertes, der sich bei Anwendung des Standardansatzes ergeben würde. 1 Basel III Rahmenwerk 2 Am 24.4.2024 hatte das Europäische Parlament das Paket verabschiedet 3 Verordnung 2013/575/EU 4 Richtlinie 2013/36/EU 5 Die EU-Kommission ist befugt, bei den Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko für bis zu drei Jahre Entlastungsmaßnahmen anzuwenden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen (Artikel 461a CRRIII). Dies zielt auf unterschiedliche Geschwindigkei- ten bei der Umsetzung von Basel IV, insbesondere in den USA, ab. Gerüchte in der Presse über die mögliche Verschiebung von Rege- lungsbestandteilen beziehen sich regelmäßig auf diesen Passus. 6 Einige Regelungen sind bereits bei Inkrafttreten anzuwenden, bspw. die Meldung von ESG-Risiken. Wie dies umzusetzen ist, scheint allerdings noch nicht abschließend geklärt. Dr. Susanne Knips Senior Credit Analyst T 069/91 32-32 11 Im Fokus: Credit © Helaba | Research &amp; Advisory | 13. Juni 2024 2 von 4 Für die Einführung des Output-Floors gilt eine Übergangszeit, über die hinweg die Mindesthöhe der RWA bei An- wendung interner Modelle im Vergleich zum Standard-Ansatz kontinuierlich steigt. Erst ab Ende 2032 gilt dann die Mindestquote von 72,5 %. Mit den Anpassungen werden unter anderem auch weitere Verbesserungen des Umgangs der Banken mit ökologi- schen und sozialen Risiken (ESG-Risiken) angestoßen. Die Berücksichtigung von ESG-Aspekten bei den Eigenkapi- talanforderungen (sogenannter Green Supporting Factor innerhalb der Säule 1-Anforderungen) ist allerdings nicht vorgesehen.7 Darüber hinaus werden die Mindestanforderungen harmonisiert, die für die Genehmigung von Zweigstellen von Banken aus Drittländern und die Aufsicht über ihre Tätigkeiten in der EU gelten. Erwartungen werden erfüllt Die Verabschiedung durch den Rat der Union kommt nicht überraschend: Die Europäische Kommission hatte be- reits im Oktober 2021 einen ersten Legislativentwurf zur Umsetzung der noch ausstehenden Baselreformen vor- gelegt (siehe unsere Publikation „EU-Bankenpaket 2021: Häuser durch Basel III-Umsetzung unterschiedlich belastet“ vom 2.11.2021). Der Rat und das Europäische Parlament erzielten am 27. Juni 2023 eine vorläufige poli- tische Einigung zu dem Vorschlag. EU-Besonderheiten finden Berücksichtigung Für Europas Banken wesentlich ist, dass das EU-Bankenpaket den hiesigen Besonderheiten Rechnung trägt. Be- reits der Legislativvorschlag der EU-Kommission vom Oktober 2021 wich in einigen Punkten von den ursprünglich vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) vorgeschlagenen Regelungen ab bzw. nutzte darin enthaltene Wahlrechte. Der EU-Ministerrat war ihr darin in einer gemeinsamen Position im November 2022 gefolgt (siehe un- sere Publikation „Europäische Banken: EU-Rat einigt sich auf gemeinsame Position zum Basel-III Bankenpa- ket“ vom 9.11.2022). Dies betrifft unter anderem Erleichterungen bei der Berechnung des Output-Floors für Forderungen an Unterneh- men ohne Rating (also i.d.R. kleinere Unternehmen) und Wohnungsbaukredite. (Zu den EU-Besonderheiten siehe auch ausführlich unsere Publikation „EU-Bankenpaket 2021: Häuser durch Basel III-Umsetzung unterschiedlich belastet“ vom 2.11.2021). Abschluss mehrjähriger Regulierungsreformen infolge der Weltfinanzkrise Vorangegangen waren mehrjährige Regulierungsreformen: Nach der Finanzkrise vereinbarten die Regulie- rungsbehörden aus weltweit 28 Ländern im BCBS einen neuen internationalen Standard, der auf die Stärkung der Bankenbranche abzielte und unter der Bezeichnung Basel III bekannt ist. Ende 2017 legte der Baseler Ausschuss einen Änderungskatalog am Basel III-Rahmenwerk vor (Basel IV8). Um die Änderungen in Europa umzusetzen, verabschiedete das Europäische Parlament bereits 2019 ein ers- tes Bankenpaket mit Anpassungen an den Rahmensetzungen zur Bankenabwicklung (BRRD II/SRMR II) und zum Mindestkapital (CRR II/CRD V). Die CRR II galt unmittelbar seit Mitte 2019.9 Damit wurden beispielsweise die Anforderungen an die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR, Net Stable Funding Ratio) seit Ende Juni 2021 zu bindenden Vorgaben. 7 Gemäß Artikel 501c CRR III soll die EBA zunächst weitergehende Arbeiten zur aufsichtlichen Behandlung von ESG-Risiken in der Säule 1 durchführen 8 Im Gegensatz zu Basel III, dessen Änderungen vor allem auf die Stärkung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalquoten zielten, legt Basel IV den Schwerpunkt auf den Nenner der Kapitalquote – die Bemessung der Risikopositionen einer Bank (Kredit-, Markt-, Kontra- henten- und operationelle Risiken). 9 Teils allerdings mit inhaltlichen Übergangsfristen von 2 Jahren, also seit 28.6.2021 Im Fokus: Credit © Helaba | Research &amp; Advisory | 13. Juni 2024 3 von 4 Die damals geänderten Richtlinien CRD V und BRRD II (Bankenabwicklungsrichtlinie) waren innerhalb von 18 Monaten in den einzelnen Ländern umzusetzen, also bis spätestens Ende 2020. So galten in Europa für Top Tier-Banken mit einer Bilanzsumme ab 100 Mrd. EUR10 seit 1.1.2022 gesetzliche MREL-Mindestquoten. Die finale Umsetzung weiterer Bestandteile des Basel-III-Änderungskatalogs, insbesondere die Änderungen im Bereich Kreditrisiken, stand jedoch noch aus. Der Output-Floor in seiner Endausbaustufe von 72,5 % sollte ursprünglich 2022 bis 2027 nach und nach eingeführt werden. Die Corona-Pandemie sorgte jedoch für eine lange Pause bei den Reformen. Um dem Bankensektor zu entlasten, wurde die Umsetzung der finalen Basel-III-Anforderungen im März 2020 in Europa vorerst verschoben. (siehe u.a. unsere Publikation „Europäi- sche Banken: EZB mit Maßnahmen gegen Corona-Schock“ vom 13.3.2020). Verbleibender Handlungsbedarf der Institute hält sich in Grenzen Vor dem Basel-IV-Kompromiss im Dezember 2017 hatte es eine mehrjährige Diskussion mit teils noch strikteren Forderungen gegeben. Die Häuser in Europa stellen sich entsprechend seit langem auf die strengeren Vorgaben ein. So waren beispielsweise die niederländischen Banken aufgrund ihrer umfangreichen Engagements in der zu- vor bei den Eigenkapitalanforderungen vergleichsweise begünstigten privaten Hypothekenfinanzierung beson- ders vom Output-Floor betroffen. ABN AMRO und Rabobank beispielsweise schätzten den für sie resultierenden Anstieg der regulatorischen Risikoaktiva ursprünglich auf je bis zu 35 %. Beide Häuser haben daraufhin umfang- reiche Gegenmaßnahmen vorgenommen, insbesondere die Reduzierung von Aktiva. Die Kommission schätzte 2021 den Anstieg der Eigenkapitalanforderungen für Europas Banken bei Umsetzung der von ihr präferierten Vorschläge (Berücksichtigung von EU-Besonderheiten) auf durchschnittlich unter 9 % am Ende der Übergangszeit. Seither haben die Institute ihre Gegenmaßnahmen fortgesetzt. Die Deutsche Bundes- bank ermittelte zuletzt einen Anstieg der Mindestkapitalanforderungen für deutsche Banken von durchschnittlich nur noch 3,1 % am Ende der Übergangszeit. Dabei sollte aber nicht übersehen werden, dass es recht große Unter- schiede auf Ebene der einzelnen Institute gibt; je nach Geschäftsaktivitäten und Regionen steigen die Anforderun- gen unterschiedlich stark. Hinzu kommt, dass Europas Banken über hohe Eigenkapi- talquoten verfügen. Zum einen sind die Eigenkapitalanforde- rungen seit der Finanzkrise kontinuierlich gestiegen. Zum anderen sorgten die Ausschüt- tungssperren während der Coronakrise für Überschusska- pital. Darüber hinaus erzielen die Institute auf Basis der ver- änderten Zinslandschaft wieder hohe Gewinne und können da- mit ihre Eigenkapitalpuffer auf- stocken. Hohe Dividendenzah- lungen und Aktienrückkaufpro- gramme spiegeln dies wider. (siehe unsere Publikation „Europäische Großbanken: Mit hohen Risikopuffern ins Jahr 2024“ vom 10.1.2024) 10 Ferner kann die Abwicklungsbehörde Institute als Top-Tier-Banken einstufen, bei denen die Bilanzsumme kleiner als 100 Mrd. EUR ist, wenn sie deren Ausfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als Systemrisiko einschätzt (Fishing Option). Europäische Banken zuletzt mit hohen Eigenkapitalquoten Dez 14 = 100 % Quellen: EBA, Helaba Research &amp; Advisory 10% 11% 12% 13% 14% 15% 16% 17% 90 100 110 120 130 140 150 160 12/14 06/15 12/15 06/16 12/16 06/17 12/17 06/18 12/18 06/19 12/19 06/20 12/20 06/21 12/21 06/22 12/22 06/23 12/23 Risiko-Exposure (l.S.) CET1-Quote (r.S.) CET1-Kapital (l.S.) Im Fokus: Credit © Helaba | Research &amp; Advisory | 13. Juni 2024 4 von 4 Publikationen aus der Reihe „Im Fokus: Credit“  Primärmarkt Update EUR Benchmark Bankanleihen: 1. Quartal 2024  Corporate Schuldschein: Primärmarkt Q1 2024  Im Fokus Credits: EUR Corporate Bonds: Primärmarkt Q1 2024  APAC Covered Bonds: Beliebte Papiere, begrenztes Angebot  Europäische Großbanken: Mit hohen Risikopuffern ins Jahr 2024  Europäische Großbanken: ESG-Offenlegung gewinnt an Profil Herausgeber und Redaktion Helaba Research &amp; Advisory Redaktion: Sabrina Miehs Corporate Research &amp; Advisory Verantwortlich: Dr. Gertrud R. Traud Chefvolkswirtin/ Head of Research &amp; Advisory Neue Mainzer Str. 52-58 60311 Frankfurt am Main T +49 69 / 91 32 – 20 24 Internet: www.helaba.com Disclaimer Die Publikation ist mit größter Sorgfalt be- arbeitet worden. Sie enthält jedoch lediglich unverbindliche Analysen und Prognosen zu den gegenwärtigen und zukünftigen Markt- verhältnissen. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ak- tualität wir aber keine Gewähr übernehmen können. 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Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung von Basel IV auf europäischer Ebene abgeschlossen. Banken sind nach mehrjährigem Vorlauf gut auf noch ausstehende Änderungen vorbereitet. Verbleibender Handlungsbedarf der Institute hält sich in Grenzen.
