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title: "Im Fokus Credit: EBA mit Klarstellung zum Risikogewicht von SP-Anleihen"
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updated: 2026-09-28
keywords: Renten, Marktanalysen, Im Fokus: Credits & Covered Bonds
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# Im Fokus Credit: EBA mit Klarstellung zum Risikogewicht von SP-Anleihen

Im Fokus: Credit 24. Juli 2025 © Helaba | Research &amp; Advisory | 24. Juli 2025 1 von 2 Research &amp; Advisory Erstrangig unbesicherte Bankanleihen EBA mit Klarstellung zum Risikogewicht von SP-Anleihen Die EBA hat nun klargestellt, dass Senior Preferred Anleihen, die nach Art. 72b Abs. 3 CRR von der Abwicklungsbehörde als berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten aner- kannt wurden, mit einem Risikogewicht von 150 % zu belegen sind. Dies kam für uns überraschend, dürfte jedoch in der Praxis relativ selten zur Anwendung kommen. Die Europäische Aufsichtsbehörde EBA hat am 4. Juli 2025 eine lang erwartete Klarstel- lung zur Behandlung bestimmter Senior Preferred Anleihen (SP-Anleihen) bei der Berech- nung der Risikoaktiva veröffentlicht. Konkret geht es um SP-Anleihen, die die Abwicklungs- behörde zur Anrechnung auf das gesamte Haftkapital des emittierenden Instituts zugelas- sen hat. Bereits seit 1.1.2025 sind von einem anderen Institut emittierte Senior Non-preferred Anleihen (SNP-Anleihen) bei der Berechnung der Risikoaktiva mit 150 % anzusetzen (siehe unsere Publikation „Steigende Eigenkapitalanfor- derungen für NPS-Anleihen“ vom 30.10.2024). Dies ergibt sich aus der seither geltenden Fassung der Kapital- adäquanzverordnung (Art. 128 CRR III i.V.m. Art. 72b Abs. 2 CRR). Bei SP-Anleihen hingegen richtet sich das Risi- kogewicht grundsätzlich nach dem Rating (Art. 120 CRR) oder auch, falls ein solches nicht vorliegt, nach dem Land, in dem das Institut seinen Sitz hat (Art. 121 CRR). Hier liegt das Risikogewicht in einer Bandbreite zwischen 20 % und 150 %. Bisher bestand jedoch Unklarheit darüber, wie SP-Anleihen zu behandeln sind, die unter Art. 72b Abs. 3 CRR fallen. Demnach kann die Abwicklungsbehörde gestatten, dass Verbindlichkeiten bis zu einem Betrag von 3,5 % des Ge- samtrisikobetrags als Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gelten. Gemäß unserem Verständ- nis bezieht sich das auf global systemrelevante Banken (G-SIBs), denn diese haben die Möglichkeit, SP-Anleihen bis zu 3,5 % des Gesamtrisikobetrages auf ihr gesamtes Haftkapital TLAC anzurechnen. Diese SP-Anleihen sind gemäß EBA-Klarstellung nun ebenfalls mit einem Risikogewicht von 150 % zu belegen. Für uns kommt die jüngste EBA-Auslegung überraschend: Daran, dass SP-Anleihen in der Haftungskaskade bes- sergestellt sind als SNP-Anleihen, ändert sich nichts, wenn ein G-SIB die Genehmigung der Aufsichtsbehörde er- hält, einen Teil dieser Verbindlichkeiten auf seine TLAC-Quote anzurechnen. In der Praxis dürfte das 150 % Gewicht bei SP-Anleihen jedoch relativ selten zur Anwendung kommen. Denn es kommt nur zum Tragen, wenn eine G-SIB von der Ausnahmeregelung Gebrauch macht, SP-Anleihen bis zu 3,5 % der RWA auf ihr Haftkapital TLAC anzurechnen. Für SP-Anleihen von Non-G-SIBs oder auch wenn G-SIBs ihre SP- Anleihen gar nicht auf ihre Haftkapital anrechnen, gelten weiterhin die Risikogewichte nach Art. 120 CRR bzw. 121 CRR. Hinzu kommt, dass die meisten europäischen G-SIBs die Möglichkeit, SP-Anleihen auf ihre TLAC-Quoten anzurechnen, gar nicht wahrnehmen, zumal die Institute über hohe regulatorische Eigenkapitalquoten verfügen. Dr. Susanne Knips Senior Credit Analyst T 069/91 32-32 11 Im Fokus: Credit – Erstrangig unbesicherte Bankanleihen © Helaba | Research &amp; Advisory | 24. Juli 2025 2 von 2 Interessant in diesem Zusammenhang ist die Reaktion der als G-SIB eingeordneten Société Générale. Sie hat sich dazu entschieden, auf die in Art. 72b Abs. 3 CRR vorgesehene Möglichkeit zu verzichten, Senior Preferred Debt für die Erfüllung ihrer TLAC-Anforderungen zu verwenden. Dies deckt sich mit unserer Erwartung, dass G-SIBs bei strenger Auslegung der CRR III – wie nun durch die EBA geschehen – SP-Anleihen nicht mehr auf ihre TLAC-Quoten anrechnen werden. Für Investoren bedeutet dies dennoch, genau auf die Ausgestaltung der von ihnen gehaltenen Anleihen zu achten. Emittierende Banken müssen gem. Art. 437a CRR offenlegen, welche Kapitalinstrumente sie zur Anrechnung auf ihre regulatorischen Quoten nutzen. Kürzlich erschienene Publikationen • Primärmarkt Update erstrangig unbesicherte Bankanleihen • Deutscher Bankenmarkt – Eigenkapitalanforderungen für Baufinanzierung gesenkt • Europäische Großbanken – Grüne Transformation schreitet weiter voran Herausgeber und Redaktion Helaba Research &amp; Advisory Redaktion: Stefan Rausch Corporate Research &amp; Advisory Verantwortlich: Dr. Gertrud Rosa Traud Chefvolkswirtin/ Head of Research &amp; Advisory Neue Mainzer Str. 52-58 60311 Frankfurt am Main T +49 69 / 91 32 – 20 24 Internet: www.helaba.com Disclaimer Die Publikation ist mit größter Sorgfalt be- arbeitet worden. Sie enthält jedoch lediglich unverbindliche Analysen und Prognosen zu den gegenwärtigen und zukünftigen Markt- verhältnissen. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ak- tualität wir aber keine Gewähr übernehmen können. Sämtliche in dieser Publikation ge- troffenen Angaben dienen der Information. 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EBA mit Klarstellung zur 150%-Risikogewichtung von auf das Haftkapital angerechnete Preferred-Anleihen. Strenge Auslegung u.E. überraschend. Praktische Relevanz der Anrechnung von Preferred-Anleihen auf Haftkapital dürfte weiter sinken.
