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title: "Im Fokus Credit: Europäische Großbanken - Generelle Depositor Preference verabschiedet"
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type: dd_research
language: de
updated: 2026-09-28
keywords: Renten, Marktanalysen, Im Fokus: Credits & Covered Bonds
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# Im Fokus Credit: Europäische Großbanken - Generelle Depositor Preference verabschiedet

© Helaba | Volkswirtschaft/Research | 27. März 2026 1 von 3 Im Fokus: Credit 27. März 2026 Research &amp; Advisory Europäische Großbanken: Generelle Depositor Preference verabschiedet Die Einführung einer generellen Depositor Preference in ganz Europa wurde nunmehr vom EU-Parlament verabschiedet. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung auf nationaler Ebene. Somit bleibt den Emittenten genug Zeit, die neue Haftungskaskade in ihren Emissionsplänen ange- messen zu berücksichtigen. Generelle Depositor Preference vom EU-Parlament verabschiedet Die generelle Besserstellung von Kundeneinlagen gegenüber anderen Verbindlichkeiten im Haftungsrang („Depositor Preference“) ist am 26. März vom EU-Parlament verabschiedet worden. Die geän- derten Vorschriften waren – gemeinsam mit weiteren Rechtsvorschriften zur Änderung der Rahmensetzung für das Krisenmanagement von Banken1 – bereits am 5. März vom Rat der EU gebilligt worden. Sie treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Änderungen auf nationaler Ebene umzusetzen. EU-Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen Mit dem nunmehr erfolgten Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens innerhalb der EU-Institutionen war allge- mein gerechnet worden. Bereits im April 2023 hatte die EU-Kommission einen ersten Legislativvorschlag zur An- passung des Rahmenwerks für die Krisenprävention und das Krisenmanagement von Banken vorgelegt. Im Juni 2024 folgte die Einigung des Rates der EU auf eine gemeinsame Position zur Überarbeitung des Rahmens (siehe unsere Publikation Anpassung beim Haftungsrang von Preferred Anleihen vom 28. Juni 2024). Im Juni 2025 einigten sich das EU-Parlament und der EU-Rat auf die Einführung einer generellen Depositor Preference. Am 7. November 2025 hat das EU-Parlament eine entsprechende Vereinbarung mit dem Rat veröffentlicht (siehe un- sere Publikation Generelle Depositor Preference nimmt Gestalt an vom 24. November 2025). Darin waren die endgültigen Entwürfe der rechtlichen Änderungen zu den entsprechenden Richtlinien und Verordnungen enthal- ten (Bank Recovery and Resolution Directive, SRMR und Deposit Guarantee Schemes Directive). Überarbeitete Haftungskaskade: Negative Bonitätswirkung für Senior Preferred Anleihen begrenzt Eine Besserstellung von Kundeneinlagen im Haftungsrang bedeutet im Umkehrschluss eine Schlechterstellung für die zuvor gleichgestellten Anleihegläubiger. Bisher konnten die Mitgliedstaaten frei festlegen, ob Kundeneinla- gen, die nicht durch Einlagensicherungssysteme abdeckbar sind, auf einem Rang mit Senior-Verbindlichkeiten rangieren. In einigen Ländern der EU, darunter Deutschland, gilt aktuell keine generelle Besserstellung von Kun- 1 Das Paket umfasst drei Rechtsakte: die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD3), die Verordnung zum einheitli- chen Abwicklungsmechanismus (SRMR3) und die Richtlinie zu Einlagensicherungssysteme (DGSD2). Dr. Susanne Knips Senior Credit Analyst T 069/91 32-32 11 Im Fokus: Credit © Helaba | Research &amp; Advisory | 27. März 2026 2 von 3 deneinlagen. In Deutschland werden Einlagen von Unternehmen über 100.000 EUR durch die Einführung der ge- nerellen Depositor Preference zukünftig im Haftungsrang um eine Stufe vorrücken und damit vor Senior Preferred Anleihen rangieren. Dies bedeutet, dass die Haftungsmasse innerhalb des Rangs der Senior Preferred Anleihen sinkt. Auf ihre Bonität wirkt sich dies somit negativ aus, falls keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Gemäß unserer Einschätzung ist die negative Bonitätswirkung für die Preferred Anleihen der meisten am Kapital- markt aktiven Banken dennoch begrenzt. Die Häuser verfügen über hohe Risikopuffer in Form von Eigenkapital und Non-preferred Anleihen. Erneute Belege für die gute Verfassung der Institute sind die diese Woche veröffent- lichten Berichte der BIS „Basel III Monitoring Exercise“ und der EBA „Second MREL impact assessment Report“. Für die Beurteilung der einzelnen Institute sind darüber hinaus neben der Bilanzqualität vor allem die Funding- Strategie und die MREL-Quote maßgeblich. Als Gegenmaßnahme könnten die betroffenen Banken zusätzliche Pre- ferred Anleihen emittieren, um so die Haftungsmasse wieder zu erhöhen. Wir gehen daher davon aus, dass es bei einigen Häusern zu zusätzlichen Preferred Emissionen kommen wird. Haftungskaskade Deutschland aktuell\* Steigende Seniorität von unten nach oben zu lesen \*Ebenso in AT, BE, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, IE, LV, LT, LU, MT, NL, PL, RO, SE, SK Depositor Preference ggü. Senior Preferred gilt in BG, CY, EL, HR, HU, IT, PT, SI Quelle: Helaba Research &amp; Advisory Gedeckte Einlagen gem. Einlagensicherung (bis zu 100 TEUR) Einlagen von Privaten und KMU &gt; 100 TEUR Senior Preferred Sonstige Einlagen &gt; 100 TEUR Derivate Senior Non-preferred Tier 2 AT 1 CET 1 Haftungskaskade Haftungskaskade Deutschland neu gemäß Gesetzesentwürfen des EU Parlaments Steigende Seniorität von unten nach oben zu lesen Quelle: Helaba Research &amp; Advisory Gedeckte Einlagen gem. Einlagensicherung (bis zu 100 TEUR) Einlagen von Privaten und KMU &gt; 100 TEUR Sonstige Einlagen (große Unternehmen, Institutionelle, Interbank) &gt; 100 TEUR Derivate Senior Preferred Senior Non-preferred Tier 2 AT 1 CET 1 Haftungskaskade Im Fokus: Credit © Helaba | Research &amp; Advisory | 27. März 2026 3 von 3 Publikationen aus der Reihe „Im Fokus: Credit“ → Corporate Green Bonds – Frischer Wind statt Flaute: Marktpraxis bei Frameworks entwi- ckelt sich beständig weiter → Im Fokus Covered Bonds – Auf die Plätze, fertig, los → Europäische Großbanken 2026 – Die Zeichen stehen weiter au f Erfolgskurs → Generelle Depositor Preference nimmt Gestalt an → EBA mit Klarstellung zum Risikogewicht von SP-Anleihen Herausgeber und Redaktion Helaba Research &amp; Advisory Redaktion: Stefan Rausch Corporate Research &amp; Advisory Verantwortlich: Dr. Gertrud Rosa Traud Chefvolkswirtin/ Head of Research &amp; Advisory Neue Mainzer Str. 52-58 60311 Frankfurt am Main T +49 69 / 91 32 – 20 24 Internet: www.helaba.com Disclaimer Die Publikation ist mit größter Sorgfalt be- arbeitet worden. Sie enthält jedoch lediglich unverbindliche Analysen und Prognosen zu den gegenwärtigen und zukünftigen Markt- verhältnissen. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ak- tualität wir aber keine Gewähr übernehmen können. Sämtliche in dieser Publikation ge- troffenen Angaben dienen der Information. Sie dürfen nicht als Angebot oder Empfeh- lung für Anlageentscheidungen verstanden werden. Hier können Sie sich für unseren Newsletter anmelden: https://news.helaba.de/research/

Generelle Depositor Preference nunmehr vom EU-Parlament verabschiedet. Umsetzung auf nationaler Ebene bis spätestens Mitte 2028 zu erwarten. Bonitätswirkung für Senior Preferred Anleihen dürfte unseres Erachtens gering sein.
