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title: "Act on the Exchange of Financial Account Information (FKAustG)"
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language: en
updated: 2026-10-16
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# Act on the Exchange of Financial Account Information (FKAustG)

The Act on the Exchange of Financial Account Information (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, FKAustG) is the adoption by the German government of OECD standards on the automatic exchange of information (AEOI/CRS) to promote tax honesty in participating countries.

### **Was ist das FKAustG?** 

FkAustG steht für Finanzkonten-Infor­mations­aus­tausch­gesetz und ist das Gesetz der Bundes­republik Deutschland (verkündet am 30. Dezember 2015) zur Umsetzung der Richtlinie 2014/107/EU des Rates bezüglich der Verpflich­tung zum automatischen Austausch von Informa­tionen im Bereich der Besteuerung.

Das Gesetz verpflichtet Finanz­institute in Deutschland ab dem 1. Januar 2016 zu einer umfas­senden Erhebung und Weiter­gabe konto­bezogener Daten von steuer­pflichtigen Kunden in den Teil­nehmer­staaten. Das Ziel ist die Gewähr­leistung von Steuer­trans­parenz zur Eindämmung der Steuer­hinter­ziehung.

Grundlage für die Gesetz­gebungen in der EU und in Deutschland sind Arbeiten der Organisation für wirt­schaftliche Zusam­men­arbeit und Entwicklung (OECD), welche von der G20 beauftragt wurden einen einheit­lichen globalen Standards für den automa­tischen Infor­mations­austausch in Steuer­fragen zu schaffen. Weltweit nehmen derzeit 97 Staaten am AEOI teil, darunter alle 28 EU-Staaten (Stand Dezember 2015). Weitere Staaten kündigten gegenüber der OECD ihre Teilnahme an.

### **Was bedeutet das FKAustG für Bank­kunden?** 

Alle Kunden der Helaba sind hinsichtlich ihrer Steuer­pflicht in den Teil­nehmer­staaten zu überprüfen. Sofern sich aus dieser Prüfung ein Indiz für eine mögliche Steuer­pflicht im Ausland ergibt, wird sich die Helaba diesbezüglich mit ihren Kunden in Verbindung setzen und die Abgabe einer sogenannten Selbst­aus­kunft einfordern.

Für neue Kunden mit Finanz­konten (Einlagen- und Depot­geschäft) wird ab dem 1. Januar 2016 mit Hilfe der Selbst­aus­kunft ebenfalls die auslän­dische Steuer­pflicht ermittelt und dokumentiert.

### **Was passiert mit den erhobenen Daten?** 

Die persönlichen Daten der Steuer­pflichtigen in den Teil­nehmer­staaten werden ab 2017 jährlich an das Bundes­zentral­amt für Steuern (BZSt) gemeldet. Folgende Daten werden übermittelt:

- Name, Adresse, Geburts­datum und -Ort sowie der Steuer-Identifi­kations­nummer
- Guthaben auf Einlage- und Depotkonten
- Zinsen, Dividenden, Verkaufserlöse und andere Erträge

Verweigert der Kunde die Auskunft ist die Helaba verpflichtet, ihn an das BZSt zu melden.
