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title: "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen "
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language: de
updated: 2026-10-07
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# Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen 

Informationen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR).

Gültig ab: 31.10.2022

**Als ein Kreditinstitut mit öffentlichem Auftrag gehört eine verantwortungsvolle Anlageberatung zum Selbstverständnis der Helaba.**

Gemäß Artikel 2 Nr. 22 SFDR verstehen wir unter einem Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kundinnen und Kunden haben könnte.

Als ein Kreditinstitut mit öffentlichem Auftrag gehört eine verantwortungsvolle Anlageberatung zum Selbstverständnis der Helaba. Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehören das Angebot und die Empfehlung geeigneter Finanzinstrumente.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind ausschließlich Zins- und Währungsderivate im Bereich Öffentliche Hand und Kapitalmarkt Gegenstand der Anlageberatung. Die Helaba nimmt aufgrund der Produkteigenschaften von OTC-Derivaten im Rahmen der Beratung keine Einstufung als nachhaltige Finanzinstrumente vor. Eine Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung erfolgt daher nur unter dem Aspekt, dass die Helaba als Kontrahent ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unterliegt. Eine weitere Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung ist aufgrund der angebotenen Finanzinstrumente (OTC-Derivate) nicht möglich.

Neben der im Abschnitt Art. 3 Abs. 2 SFDR beschriebenen Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung steht auch unsere Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken dahingehend im Einklang, dass die Helaba als Kontrahent ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unterliegt.

Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme der Helaba sind auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet, die in den Strategien (unter anderem Geschäfts- und Risikostrategie) der Helaba niedergelegt sind. Die Vergütungsparameter sind an den Strategien ausgerichtet und unterstützen somit das Erreichen der strategischen Ziele. Die Vergütungssysteme sind auf eine anforderungs- und leistungsgerechte sowie genderunabhängige und nachhaltige Vergütung ausgerichtet, die keine Anreize setzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.

Hinsichtlich der Vergütungsparameter handelt es sich um die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin gemessen werden. Dabei wird auch sichergestellt, dass im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden gehandelt wird.  
Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Auch wird eine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken nicht begünstigt.

Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir gemäß Art. 2 Nr. 24 SFDR Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Finanzprodukte gemäß Art. 2 Nr. 12 SFDR (z. B. Fonds) werden bei der Helaba derzeit nicht beraten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind ausschließlich Zins- und Währungsderivate Gegenstand der Anlageberatung der Helaba. Die Helaba nimmt aufgrund der Produkteigenschaften von OTC-Derivaten im Rahmen der Beratung keine Einstufung als nachhaltige Finanzinstrumente vor. Aus diesem Grund ist es in der Anlageberatung aktuell nicht möglich, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) zu berücksichtigen.

Eine Einbeziehung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung erfolgt daher nur unter dem Aspekt, dass die Helaba als Kontrahent ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unterliegt. Eine weitere Einbeziehung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung ist aufgrund der angebotenen Finanzinstrumente (OTC-Derivate) nicht möglich.

Die Helaba beobachtet die Geschehnisse am Markt und wird die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Zins- und Währungsderivaten in der Anlageberatung ggf. neu bewerten.
