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title: "Kommunalhaushalte in Bayern"
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updated: 2026-09-28
keywords: Länder & Regionen, Bundesländer
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# Kommunalhaushalte in Bayern

Helaba Volkswirtschaft/Research REGIONALFOKUS HELABA VOLKSWIRTSCHAF T/RESEARCH · 18. FEBRUAR 2013 · © HE L A B A 1 18. Februar 2013 Die Publikation ist mit größter Sorgfalt bearbeitet worden. Sie enthält jedoch lediglich unverbindliche Analysen und Prognosen zu den gegen- wärtigen und zukünftigen Marktverhältnissen. Die An- gaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Voll- ständigkeit oder Aktualität wir aber keine Gewähr überneh- men können. Sämtliche in dieser Publikation getroffe- nen Angaben dienen der In- formation. Sie dürfen nicht als Angebot oder Empfeh- lung für Anlageentscheidun- gen verstanden werden. AUTOR Barbara Bahadori Telefon: 0 69/91 32-24 46 research@helaba.de REDAKTION Dr. Stefan Mitropoulos HERAUSGEBER Dr. Gertrud R. Traud Chefvolkswirt/ Leitung Research Landesbank Hessen-Thüringen MAIN TOWER Neue Mainzer Str. 52-58 60311 Frankfurt am Main Telefon: 0 69/91 32-20 24 Telefax: 0 69/91 32-22 44 Kommunalhaushalte in Bayern 1 Freistaat Bayern als Partner der Kommunen..................................................................... 1 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ..................................................................................... 1 1.2 Wie ist es um die wirtschaftliche Lage in Bayern bestellt? ............................................... 1 1.3 Bayerns Rolle im Länderfinanzausgleich ......................................................................... 3 1.4 Bayern-Landesrating: Bestnoten ...................................................................................... 4 2 Bayerische Gemeindeordnung regelt Kommunalfinanzen ............................................... 5 2.1 Kein Insolvenzverfahren für Kommunen – wer haftet?..................................................... 5 2.2 Wahlfreiheit zwischen Doppik und Kameralistik ............................................................... 5 2.3 Kreditaufnahme für Investitionen und zur Liquiditätssicherung ........................................ 6 3 Großstädte in Bayern: Wirtschafts- und Haushaltskennzahlen ....................................... 7 1 Freistaat Bayern als Partner der Kommunen 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Staatsrechtlich sind Städte und Gemeinden grundsätzlich als Teil der Länder zu betrachten, auch wenn sie im Grundgesetz (GG) zum Teil eigenständig erwähnt werden. Sie unterliegen der rechtli- chen Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes und haben damit zu ihnen ein besonders enges Ver- hältnis, das sich auch auf die Finanzierung der Kommunalhaushalte erstreckt.1 Zudem leitet sich aus dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, das in Artikel 28 (2) GG und in Artikel 11 (2) der Bayerischen Verfassung (BV) verankert ist, ab, dass eigenverantwortliches Handeln der Gemein- den erst durch ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ermöglicht wird. Somit kommt auch dem Freistaat eine finanziellen „Fürsorgepflicht“ zu und es rückt das wirtschaftliche und das finanzielle Potential des Landes als Absicherung für die Gemeindefinanzierung in Bayern in den Vordergrund. 1.2 Wie ist es um die wirtschaftliche Lage in Bayern bestellt? Bayern ist ein wirtschaftsstarkes Bundesland. Es konnte in den vergangenen Jahrzehnten sowohl von der Digitalisierung der Wirtschaft als auch vom industriegetragenen Aufschwung profitieren. Damit hat der Freistaat inzwischen eine hohe Wirtschaftskraft erlangt: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner in Bayern 2011 erreichte 113 % des Bundesdurchschnitts und liegt nach Hessen auf Platz 2 unter den Flächenländern in Deutschland. Bayerns absolute Wirtschaftsleistung ist innerhalb Deutschlands ebenfalls bedeutend. So trägt Bayern 17 % zum deutschen BIP bei (Bevölkerung 15 %) und ist damit nach Nordrhein-Westfalen die zweitgrößte Landesökonomie in Deutschland. Im internationalen Rahmen platziert sich das bayerische BIP zwischen den Niederlanden und Belgien. 1In Art. 106 (7) GG wird dies bekräftigt: „Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteu- ern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestim- mender Hundertsatz zu. Im Übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden (Gemeindeverbänden) zufließt.“ REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN BAYERN HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 18. FEBRUAR 2013 · © HE L A B A 2 Bayerns BIP-Pro-Kopf: Platz 2 unter Flächenländern Bayerns BIP größer als Belgiens BIP pro Einwohner in % des Bundesdurchschnitts, 2011 BIP in Mrd. € Quellen: Arbeitskreis VGR der Länder, Helaba Volkswirtschaft/Research Quellen: Eurostat, Arbeitskreis VGR der Länder, Helaba Volkswirtschaft/Research Auf den Arbeitsmarkt Bayerns herrscht nahezu Vollbeschäftigung. Die Arbeitslosenquote ist seit langem deutlich niedriger als im westdeutschen Durchschnitt und liegt seit 2009 auch unter der baden-württembergischen Arbeitslosenquote. Mit einem Wert von 3,7 % im Jahresdurchschnitt 2012 ist die bayerische Erwerbslosenrate die niedrigste bundesweit. BIP 2012: Wachstumsabschwächung Bayern: Niedrigste Arbeitslosenquote bundesweit Reales BIP: Veränderung gegenüber Vorjahr in % Arbeitsquote in % der zivilen Erwerbspersonen, Jahresdurchschnitt \*1. Halbjahr 2012 Quellen: Arbeitskreis VGR der Länder, Helaba Volkswirtschaft/Research Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Helaba Volkswirtschaft/Research Die Konjunktur hat sich in Deutschland und Bayern 2012 abgekühlt. So betrug im ersten Halbjahr 2012 die Wachstumsrate des BIP gegenüber dem Vorjahr im Bundesdurchschnitt und in Bayern nur noch 1,1 %. Dagegen waren nach dem Wirtschaftseinbruch in Deutschland mit 4,2 % und 3,0 % sowie in Bayern mit 4,2 % und 2,7 % kraftvolle Wachstumsraten in den Jahren 2010 und 2011 erreicht worden (alle Werte sind nicht arbeitstäglich bereinigt, da die Bereinigung für Bundes- länder nicht durchgeführt wird). Dass sich dieses Tempo nicht fortsetzen würde, deuteten schon 2011 nachlassende Auftragsein- gänge aufgrund der weltwirtschaftlichen Abkühlung an. Zudem erfordert die Schuldenkrise strenge Sparmaßnahmen in den öffentlichen Haushalten mancher europäischer Länder. Dies vermindert die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen „made in Germany“. In der Folge hat sich 2012 die Wachstumsrate in Deutschland auf 0,7 % (0,9 % arbeitstäglich bereinigt) verringert. Diesem Trend wird sich Bayern nicht entziehen können. Für 2013 ist nicht mit einer weiteren Abschwächung zu rechnen. Viele Euro-Länder mit Verschul- dungsproblemen dürften ihren Tiefpunkt erreichen, so dass der Nachfrageausfall der Krisenländer nach Produkten aus Deutschland 2013 geringer sein sollte. Ferner ist mit einer Erholung der Welt- wirtschaft im Jahresverlauf zu rechnen. Dies wirkt sich positiv auf die deutsche und bayerische Konjunktur aus und könnte zu einem Wachstum von rund 1 % führen, das in Bayern strukturbe- dingt etwas höher ausfallen dürfte. 168 135 120 113 101 96 93 90 90 83 73 71 70 69 68 0 100 200 300 400 500 600 700 0 100 200 300 400 500 600 700 -6 -4 -2 0 2 4 6 -6 -4 -2 0 2 4 6 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Deutschland Bayern \* 2 4 6 8 10 12 2 4 6 8 10 12 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Deutschland Westdeutschland Bayern BIP-Wachstum 2013: rund 1 % REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN BAYERN HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 18. FEBRUAR 2013 · © HE L A B A 3 1.3 Bayerns Rolle im Länderfinanzausgleich Der Freistaat Bayern ist den Steuer-Gezeiten genauso ausgesetzt wie Deutschland insgesamt. Die Steuereinnahmen sind die Hauptfinanzierungsquelle Bayerns: 77 % der Landeseinnahmen sind Steuern, darunter ist die Einkommensteuer die wichtigste. In Deutschland ist die Verteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern ein integraler Bestandteil des gelebten Föderalismus. Denn nur so stehen den Ländern genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, über deren Verwendung sie weitgehend eigenständig entscheiden können. Steuereinnahmen spiegeln Konjunktur Einkommensteuer – wichtigste Steuer für Bayern Steuereinnahmen in Mrd. € Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats Bayern, 2011 Quellen: Bundes- u. Bay. Finanzministerium, Helaba Volkswirtschaft/Research Quellen: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Helaba Volkswirtschaft/Research Die konkrete Aufteilung der Steuereinnahmen vollzieht sich in fünf Schritten, die neben dem föde- ralen Gedanken auch einen gewissen Ausgleich der Einnahmen zwischen den Ländern zum Ziel hat. Die ersten drei Verteilungsschritte der Steuereinnahmen (1. Allgemeine Aufteilung zwischen Bund, Länder, Gemeinden; 2. Verteilung des Einkommen- und Körperschaftsteueranteils zwischen den Ländern gemäß Wohnsitz bzw. Ort der Betriebsstätte; 3. Umsatzsteuerverteilung mit Ergän- zungsanteilen für finanzschwache Länder) führen dazu, dass Bayerns Finanzkraft pro Einwohner von rund 128 % auf 112 % des Bundesdurchschnitts sinkt. Bayern trägt 2012 die Hälfte Länderfinanzausgleichs Bayern hat zunächst die höchste Finanzkraft Länderfinanzausgleich: Einzahlungen und empfangene Leistungen in Mrd. € Finanzkraft pro Einwohner in % des Bundesdurchschnitts, 2011 Quellen: Bundesfinanzministerium, Helaba Volkswirtschaft/Research Quellen: Deutsche Bundesbank, Helaba Volkswirtschaft/Research Als vierter Schritt erfolgt der Länderfinanzausgleich zwischen den Bundesländern, indem finanz- starke Länder bis zu einem bestimmten Prozentsatz ihre überdurchschnittlichen Steuereinnahmen an „ärmere“ Länder abgeben müssen. Bayern zählte bis Mitte der 80er Jahre zu den Empfänger- ländern im Länderfinanzausgleich. Mit der steigenden Wirtschafts- und Steuerkraft des Freistaats nahm die Unterstützung ab. Die Wiedervereinigung führte zu einer weiteren Umgewichtung unter den Bundesländern, so dass Bayern seit 1989 (Ausnahme 1992) zu den Einzahlern im Länderfi- nanzausgleich gehört. Dabei stiegen die zu leistenden Zahlungen seit 1995 kontinuierlich an, so dass die Finanzkraft pro Einwohner nach dem Länderfinanzausgleich in Bayern (wie auch in Hes- sen) nur noch knapp 3 % über dem Länderdurchschnitt liegt. Für 2012 zeichnen sich wieder erheb- liche Einzahlungen für Bayern (3,9 Mrd. €) ab. 20 25 30 35 40 400 450 500 550 600 03 04 05 06 07 08 09 10 11 Deutschland - alle Gebietskörperschaften (linke Skala) Bayern - Landesebene (rechte Skala) Einkommen- steuer 50% Landessteuern 7% Einfuhrumsatz- steuer 9% Körperschaft- steuer 6% Umsatzsteuer 25% Sonstige Steuereinnahmen 3% -5 -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 -5 -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 Einzahler Empfänger 127,9 112,0 102,6 97,8 Einkommen- steuer, Körperschaft- steuer, Landessteuern + Umsatz- steuer- verteilung + Länder- finanz- ausgleich + Bundes- ergänzungs- zuweisungen (allgemein u. Sonderbedarf) REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN BAYERN HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 18. FEBRUAR 2013 · © HE L A B A 4 Auch vom fünften Schritt, den Bundesergänzungszuweisungen, profitiert Bayern nicht. Es teilt damit das Schicksal der meisten westdeutschen Flächen-Bundesländer und weist nach allen Steuerverteilungsschritten pro Einwohner sogar eine leicht unterdurchschnittliche Finanzkraft auf. Dies ist allerdings im föderalen Finanzausgleichssystem so vorgesehen: Die Bundesergänzungs- zuweisungen, insbesondere die für einen Sonderbedarf in den neuen Bundesländern, sollen die „armen“ Länder in die Lage versetzen, z.B. durch Investitionen, Anschluss an die „reichen“ Länder zu erhalten. Der Freistaat Bayern hat vom vertikalen und horizontalen Finanzausgleich in der Vergangenheit also nur bedingt gewonnen: Das Konzept – Hilfe zur Selbsthilfe durch Umverteilung der Steuerein- nahmen zugunsten finanzschwacher Bundesländer – ist bisher nur im Falle Bayerns aufgegangen. Es ist das einzige Bundesland, das den Wandel vom Empfänger- zum Geberland schaffte. Den umgekehrten Weg, also vom Geber zum Empfänger, sind dagegen mehrere Länder gegangen. Andere wiederum sind seit Beginn des Länderfinanzausgleichs auf der Empfängerseite. Hier ist der Ansatzpunkt für die Kritik Bayerns an dem Finanzausgleichssystem. Es wird bemängelt, dass es zu wenig Anreize für die finanzschwachen Bundesländer gibt, ihre Einnahmensituation zu ver- bessern. Klar ist allerdings auch, dass die im Grundgesetz angestrebte Einheitlichkeit der Lebens- verhältnisse gewahrt werden muss. Inzwischen übernimmt Bayern fast die Hälfte des Ausgleichsvolumens im Länderfinanzausgleich, die anderen einzahlenden Länder sind Baden-Württemberg und Hessen. Bayern und Hessen planen deshalb derzeit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Länderfinanzausgleichs. 1.4 Bayern-Landesrating: Bestnoten Der enge Finanzverbund zwischen den Ländern sowie die Bestandsgarantie der Bundesländer im Grundgesetz veranlassen die Ratingagentur Fitch zu einer Kopplung der Bundesländer-Ratings an das der Bundesrepublik. Bayern erhält damit grundsätzlich ein „AAA“-Rating (Ausblick: stabil). Bayern auf Platz 2 bei der Pro-Kopf-Verschuldung Pro-Kopf-Verschuldung (Länderhaushalte) in €, Dezember 2012 Quellen: Bundesfinanzministerium, Helaba Volkswirtschaft/Research Standard &amp; Poor’s und Moody’s beziehen zusätzlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Verschuldungssituation der einzelnen Bundesländer ein und differenzieren: Bayern erhält von Standard &amp; Poor’s mit dem „AAA“-Rating (Ausblick: stabil) und von Moody’s mit dem „Aaa“-Rating (Ausblick: negativ) jeweils die Bestnote, da das Land eine überdurchschnittliche Wirtschaftskraft vorweisen kann. Zudem dürften die Haushalts- und Verschuldungsdaten positiv beurteilt werden. So liegt die Pro-Kopf-Verschuldung in Bayern deutlich unter dem Länderdurchschnitt und ist nach Sachsen die zweitniedrigste bundesweit. 6.576 1.218 2.223 3.901 5.875 6.619 6.984 7.206 7.285 7.293 8.064 8.959 9.504 13.088 Ins- gesamt Sachsen Bayern Baden- Württemb. Mecklb.- Vorp. Hessen Nieder- sachsen Brandb. NRW Thüringen Rheinl.- Pfalz Sachs.- Anhalt Schles.- Holstein Saarland Bayern: Vom Empfänger- zum Geberland im Länder- finanzausgleich REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN BAYERN HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 18. FEBRUAR 2013 · © HE L A B A 5 2 Bayerische Gemeindeordnung regelt Kommunalfinanzen 2.1 Kein Insolvenzverfahren für Kommunen – wer haftet? Bevor auf die Regelungen zum Haushaltsausgleich der Kommunen in Bayern eingegangen wird, stellt sich erst einmal die Haftungsfrage im Falle von Zahlungsschwierigkeiten einer Kommune. Zunächst haftet die Gemeinde selbst mit ihrem gesamten Vermögen und ihren Erträgen. Allerdings ist ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gemeinde gesetzlich nicht zulässig. Dieser Ausschluss in Art. 77 der bayerischen Gemeindeordnung ist aus § 12 Insolvenzordnung abgeleitet. In letzterem Gesetz ist auch die Unzulässigkeit von Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes und eines Bundeslandes festgeschrieben. Eine explizite Haftungsübernahme für Kommunaldarlehen durch andere Gebietskörperschaften ist in der deutschen Gesetzgebung nicht zu finden. Stattdessen macht das Grundgesetz folgende Vorgaben, die die Existenz der Kommunen implizit absichern: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. (…) Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; …“ (GG Art. 28 (2)). Aus dem Recht auf Selbst- verwaltung lässt sich ableiten, dass auch das Bestehen der Kommunen selbst gewährleistet wird. Neben diesen allgemeinen Aussagen zur Existenz der Kommunen werden den Gemeinden im Grundgesetz Rechte zugesprochen (Art. 106 (5) und (5a) GG), die ihnen den Zugang zu den gro- ßen Steuerquellen Einkommen- und Umsatzsteuer garantieren, was wichtig für ihre Zahlungsfä- higkeit ist. So erhielten sie 2011 15 % der Einkommen- und 2 % der Umsatzsteuer. In Art. 107 (2) GG wird sichergestellt, „dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgegli- chen wird; hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu berücksichtigen. Zudem bedürfen „Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen den Län- dern oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, (…) der Zustim- mung des Bundesrates“ (GG Art. 105 (3)) und können damit nicht durch den Bund eigenmächtig geändert werden. Zusätzlich verpflichtet sich der Freistaat Bayern im Rahmen des Konnexitätsprinzips zu einem Konsultationsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden, um etwaige Mehrkosten der Gemeinden zu übernehmen, wenn Aufgaben den Gemeinden durch die Landesgesetzgebung vorgegeben werden. Neben den Artikeln im Grundgesetz mit eher allgemeinem Charakter schreiben die bayerische Gemeindeordnung (GO Bayern) sowie Erlasse des Innenministeriums Bayerns die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommunen fest. Sie machen u.a. Vorgaben zur Rechnungslegung, Kreditaufnahme und Haushaltsführung. Damit soll die im Gesetz postulierte Unzulässigkeit von Insolvenzen für Kommunen auch faktisch manifestiert werden. 2.2 Wahlfreiheit zwischen Doppik und Kameralistik Grundlage für die Beurteilung der finanziellen Situation einer Kommune war über Jahrzehnte der nach kameralistischen Regeln aufgestellte und abgerechnete Haushalt. Seit 2007 besteht für die Kommunen in Bayern die Möglichkeit, ihren Haushalt nach Maßgabe der Kommunalen Doppik zu erstellen. Die Umstellung auf das System der Doppelten Buchführung ist freiwillig. Gebremst wird die Einführung der Doppik von den nicht unerheblichen Kosten, die durch die Umstellung entste- hen. Beispielsweise müssen für die Vermögensaufstellungen in der Bilanz die Vermögenswerte zunächst durch Experten bewertet werden. Die kommunalen Spitzenverbände sowie die Landes- regierung favorisieren dagegen die Einführung der Doppik im kommunalen Rechnungswesen, wie das Netzwerk „Neues Kommunales Finanzwesen Bayern“ eindeutig belegt. Zu den dort genannten Vorteilen zählen vor allem eine höhere Transparenz über Ressourcenverbrauch, zukünftige Belas- tungen sowie über das Verhältnis zwischen Kosten und kommunalen Leistungen. Keine explizite Haftung, sondern Gesetze zum Schutz der Kommunen Kommunen mit direktem Zugang zu Steuerquellen REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN BAYERN HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 18. FEBRUAR 2013 · © HE L A B A 6 2.3 Kreditaufnahme für Investitionen und zur Liquiditätssicherung Der dritte Teil der GO Bayern widmet sich der Gemeindewirtschaft. Die allgemeinen Haushalts- grundsätze (Art. 61) zielen auf eine sorgsame Budgetplanung: „(1) Die Gemeinde hat ihre Haus- haltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. (…) (2) Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen. Aufgaben sollen in geeigneten Fällen daraufhin untersucht werden, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, min- destens ebenso gut erledigt werden können.“ Für die Verschuldung gilt nach Art. 71 (1 und 2) GO Bayern: „(1) Kredite dürfen (…) nur für Investi- tionen, für Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden. (2) Der Gesamtbetrag (…) bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung (Gesamtge- nehmigung). Die Genehmigung soll unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirt- schaft erteilt oder versagt werden; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht im Einklang stehen.“ Allerdings räumt der Art. 73 (1 und 2) GO Bayern einen weiteren Grund für eine Kreditaufnahme ein: „(1) Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben kann die Ge- meinde Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufneh- men, soweit für die Kasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. (2) Der in der Haushaltssat- zung festgesetzte Höchstbetrag soll für die Haushaltswirtschaft ein Fünftel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit beziehungsweise ein Sechs- tel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen und für den Eigenbetrieb ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge nicht übersteigen.“ Bayerns Kommunen mit niedriger Verschuldung … … durch Begrenzung der Kassenkredite € pro Einwohner, 2011 Anteil an der Verschuldung, 2011 Quellen: Statistisches Bundesamt, Helaba Volkswirtschaft/Research Quellen: Deutsche Bundesbank, Helaba Volkswirtschaft/Research Die kommunale Selbstverwaltung wird in Bayern mit den genannten gesetzlichen Regelungen zur Kreditaufnahme etwas eingeschränkt. Da sie aber für alle bayerischen Kommunen gleichermaßen gelten, bauen sie kostentreibendem interkommunalen Wettbewerb vor. Sie bieten Schutz gegen eine übermäßige Verschuldung, die ansonsten als vermeintlich leichter Ausweg bei finanziellen Engpässen erhöht wird. Dies hat sich insbesondere bei den Kassenkrediten bewährt. So haben zum Jahresende 2011 von den acht bayerischen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern überhaupt nur zwei Städte (Augsburg, Fürth) Kassenkredite in ihren Büchern stehen. Auch für die bayerischen Kommunen insgesamt liegt der Betrag von 31 € pro Einwohner auf einem niedrigem Niveau, während im Bundesdurchschnitt mit 580 € pro Kopf ein Vielfaches an Kassenkrediten aufgenommen wurde. Der vergleichsweise hohe Wohlstand in vielen Regionen Bayerns sowie die sorgsame Art der Haushaltswirtschaft führen dazu, dass die Pro-Kopfverschuldung der Kommunen in Bayern auch insgesamt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. 1.094 1.709 1.062 1.129 31 580 Bayern Alle Flächenländer Wertpapierschulden und Kredite Kassenkredite Schulden - Insgesamt 97% 66% 3% 34% Bayern Alle Flächenländer Wertpapierschulden und Kredite Kassenkredite Kassenkredite stark reglementiert Kreditaufnahme nur für Investitionen REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN BAYERN HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 18. FEBRUAR 2013 · © HE L A B A 7 3 Großstädte2 in Bayern: Wirtschafts- und Haushaltskennzahlen Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Wirtschaftskraft in den bayerischen Großstädten \*Beschäftigung: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort \*\*BWS: Bruttowertschöpfung Quellen: Stat. Bundesamt, Bundesagentur für Arbeit, Helaba Volkswirtschaft/Research Rechnungslegung, Verschuldung, Einnahmen 2011 in den bayerischen Großstädten \*Verschuldung: Schulden und Kassenkredite Quellen: Stat. Bundesamt, Bundesagentur für Arbeit, Helaba Volkswirtschaft/Research  2 Großstädte: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern Fläche in qkm Einwohner- zahl 2011 Einwohner 2011 ggü. 2001, in % Arbeits- losen- quote 2012 Beschäfti- gung\* 2011 ggü. 2001, in % BIP-Anteil an Bayern, in %, 2010 BIP je Einwohner 2010, in % des Bundes- durchschnitts Produzier. Gewerbe Anteil an BWS\*\* in % München 311 1.378.176 12,2 5,0 2,0 17,9 190 20 Nürnberg 186 510.602 3,9 7,7 2,5 5,0 142 23 Augsburg 145 266.647 3,4 6,4 1,4 2,5 133 28 Regensburg 81 136.577 7,4 4,5 11,8 2,2 236 47 Würzburg 88 133.808 3,0 4,8 3,9 1,4 146 15 Ingolstadt 133 126.732 8,0 3,6 13,3 2,2 247 65 Fürth 63 116.317 4,5 6,6 -9,2 0,8 94 26 Erlangen 77 106.326 4,3 3,9 17,0 1,6 213 49 Alle kreisfreie Städte 2.087 3.658.202 6,0 5,5 4,7 43,0 170 31 Alle Kommunen 70.550 12.595.891 2,2 3,7 6,1 100,0 114 32 Rechnungs- legung Verschul- dung\* in Mio. € Verschuldung\* je Einwohner in € Kassen- kredite in Mio. € Steuer- kraft je Einwoh- ner Schlüssel- zuweisun- gen je Einwohner Gewerbe- steuer- hebesatz München Doppik 1.673,3 1.227 0 1.178 68 490 Nürnberg Doppik 1.214,3 2.392 0 817 318 447 Augsburg Kameralistik 335,3 1.265 20,0 677 334 435 Regensburg Kameralistik 212,4 1.565 0 951 135 425 Würzburg Kameralistik 225,7 1.691 0 671 297 420 Ingolstadt Kameralistik 82,6 657 0 1.071 19 400 Fürth Kameralistik 289,8 2.510 46,5 661 342 440 Erlangen Doppik 146,5 1.385 0 962 93 425 Alle kreisfreie Städte x 5.292,9 1.457 78,2 947 178 448 Alle Kommunen x 14.121,5 1.124 393,3 782 206 x
