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title: "Kommunalhaushalte in Rheinland-Pfalz"
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updated: 2026-09-28
keywords: Länder & Regionen, Bundesländer
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# Kommunalhaushalte in Rheinland-Pfalz

Helaba Volkswirtschaft/Research REGIONALFOKUS HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 1 22. Oktober 2014 Die Publikation ist mit größter Sorgfalt bearbeitet worden. Sie enthält jedoch lediglich unverbindliche Analysen und Prognosen zu den gegen- wärtigen und zukünftigen Marktverhältnissen. Die An- gaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Voll- ständigkeit oder Aktualität wir aber keine Gewähr überneh- men können. Sämtliche in dieser Publikation getroffe- nen Angaben dienen der In- formation. Sie dürfen nicht als Angebot oder Empfeh- lung für Anlageentscheidun- gen verstanden werden. AUTOR Barbara Bahadori Telefon: 0 69/91 32-24 46 research@helaba.de REDAKTION Dr. Stefan Mitropoulos HERAUSGEBER Dr. Gertrud R. Traud Chefvolkswirt/ Leitung Research Landesbank Hessen-Thüringen MAIN TOWER Neue Mainzer Str. 52-58 60311 Frankfurt am Main Telefon: 0 69/91 32-20 24 Telefax: 0 69/91 32-22 44 Kommunalhaushalte in Rheinland-Pfalz 1 Land Rheinland-Pfalz als Partner der Kommunen ............................................................ 1 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ..................................................................................... 1 1.2 Wie ist es um die wirtschaftliche Lage in Rheinland-Pfalz bestellt? ................................. 2 1.3 Rheinland-Pfalz durch den Länderfinanzausgleich gestärkt ............................................ 4 1.4 Rheinland-Pfalz-Landesrating: Fitch AAA ........................................................................ 6 2 Rheinland-pfälzische Gemeindeordnung regelt Kommunalfinanzen .............................. 7 2.1 Kein Insolvenzverfahren für Kommunen – wer haftet?..................................................... 7 2.2 Mehr Transparenz durch kommunale Doppik .................................................................. 8 2.3 Kreditaufnahme für Investitionen und zur Liquiditätssicherung ........................................ 8 2.4 Gemeindeordnung mit Kontrollsystem ............................................................................. 8 2.5 Kommunaler Finanzausgleich, Stabilisierungsfonds und Entschuldungsfonds .............. 10 3 Städte in Rheinland-Pfalz: Wirtschafts- und Haushaltskennzahlen .............................. 12 1 Land Rheinland-Pfalz als Partner der Kommunen 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Staatsrechtlich sind Städte und Gemeinden grundsätzlich als Teil der Länder zu betrachten, auch wenn sie im Grundgesetz (GG) zum Teil eigenständig erwähnt werden. Sie unterliegen der rechtli- chen Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes und haben damit zu ihnen ein besonders enges Ver- hältnis, das sich auch auf die Finanzierung der Kommunalhaushalte erstreckt.1 Zudem leitet sich aus dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, das in Artikel 28 (2) GG und in Artikel 49 (1-3) der Verfassung für Rheinland-Pfalz (Verf RP) verankert ist, ab, dass eigenverant- wortliches Handeln der Gemeinden erst durch ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ermöglicht wird. Die rheinland-pfälzische Verfassung verpflichtet sich sogar sehr konkret in Art. 49 (6): „Das Land hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch die zur Erfüllung ihrer eigenen und der über- tragenen Aufgaben erforderlichen Mittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern. (…)“ Somit kommt dem Land eine finanzielle „Fürsorgepflicht“ zu. Das wirtschaftliche und das finanzielle Potential von Rheinland-Pfalz rücken damit als Absicherung für die Gemeindefinanzie- rung in den Vordergrund. 1In Art. 106 (7) GG wird dies bekräftigt: „Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteu- ern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestim- mender Hundertsatz zu. Im Übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden (Gemeindeverbänden) zufließt.“ REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN RHEINLAND-PFALZ HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 2 1.2 Wie ist es um die wirtschaftliche Lage in Rheinland-Pfalz bestellt? Rheinland-Pfalz erwirtschaftete 2013 mit 124 Mrd. € fast 4 ½ % des deutschen Bruttoinlandspro- dukts (BIP) und zählt mit knapp 4 Mio. Einwohnern auch bevölkerungsmäßig zu den eher kleinen Bundesländern. Seine Wirtschaftsstärke erreicht nicht den Bundesdurchschnitt, sondern liegt – ermittelt durch das Pro-Kopf-BIP – um 9 % darunter. Dennoch wirkt sich dies kaum negativ auf den Wohlstand der dortigen Bürger aus: Die Primäreinkommen der privaten Haushalte pro Einwohner, also die Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, übertreffen in Rheinland-Pfalz nämlich den Bundesdurchschnitt um 6 %. Ursache für die vergleichsweise guten Einkommen der Rheinland-Pfälzer ist die mehr als zufrie- denstellende Erwerbssituation. So wies das Land 2014 (Durchschnitt Januar bis September) mit 5,5 % eine Arbeitslosenquote auf, die deutlich unter dem gesamtdeutschen Durchschnitt von 6,8 % liegt und deutschlandweit die drittniedrigste ist, nach Bayern und Baden-Württemberg. Entlastend für den heimischen Arbeitsmarkt ist die enorme Flexibilität der Beschäftigten: Rund 285.000 Ar- beitnehmer pendeln in die benachbarten Bundesländer, das sind 20 % der in Rheinland-Pfalz wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dies ist ein Spitzenwert unter den Bundes- ländern. Wirtschaftsstruktur innerhalb von Rheinland-Pfalz mit Akzenten Anteil an der Bruttowertschöpfung in %; Bundesländer: 2013, Statistische Regionen: 2012 Quellen: Arbeitskreis VGR der Länder, Helaba Volkswirtschaft/Research In der Wirtschaftsstruktur von Rheinland-Pfalz spielen die natürlichen Ressourcen eine Rolle. So trägt der Wirtschaftszweig „Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei“ mit einem Anteil von 1,2 % zwar kaum zum wirtschaftlichen Output bei, ist aber präsenter als in Deutschland insgesamt mit nur 0,8 %. Hier macht sich die lange Tradition des Weinanbaus bemerkbar, die besonders in den statistischen Regionen Trier und Rheinhessen-Pfalz für eine noch stärkere Ausprägung der Landwirtschaft sorgt. Insgesamt befinden sich mit den Weinanbaugebieten Rheinhessen, Pfalz, Mosel, Nahe, Ahr und Mittelrhein sechs der dreizehn Anbauregionen Deutschlands in Rheinland- Pfalz. Das sind 63 % der bundesweit bestockten Rebflächen. Die Dienstleistungsbereiche vereinen insgesamt 65 % der Bruttowertschöpfung auf sich, wobei die Sektoren „Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleister“ sowie „öffentliche und private Dienstleister“ in dem statistischen Bezirk Koblenz etwas stärker als im Landesdurchschnitt ausge- prägt sind. Zu ersterem Wirtschaftsbereich zählen auch die Versicherer, deren Standort in Koblenz vergleichsweise groß ist. Die rheinland-pfälzische Wirtschaft weist eine etwas stärkere Betonung des Produzierenden Ge- werbes als Deutschland auf: Der Anteil des Produzierenden Gewerbes inklusive Baugewerbe an der Bruttowertschöpfung beträgt rund 35 % (Deutschland 31 %). Den höchsten Industrieanteil weist die Region Rheinhessen-Pfalz mit den Wirtschaftszentren Mainz und Ludwigshafen auf. Dort wird auch über die Hälfte des rheinland-pfälzischen BIP produziert. 30% 26% 34% 27% 26% 5% 5% 4% 6% 7% 16% 18% 15% 16% 18% 23% 28% 23% 22% 23% 25% 23% 23% 27% 26% Rheinland- Pfalz Deutschland Rheinhessen- Pfalz (Stat. Region) Trier (Stat. Region) Koblenz (Stat. Region) Baugewerbe Handel, Gastgew., Verkehr Produzierendes Gewerbe (ohne Bau) Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleister Öffentliche und private Dienstleister Land-, Forstwirtschaft Hohe Primäreinkommen in Rheinland-Pfalz Niedrige Arbeitslosenrate Höchster Industrieanteil in Rheinhessen-Pfalz REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN RHEINLAND-PFALZ HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 3 Die chemische Industrie ist innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes der mit Abstand größte Wirt- schaftszweig; sie erwirtschaftet ein Drittel des rheinland-pfälzischen Industrieumsatzes. Eine derar- tig hohe Spezialisierung ist in keinem anderen Bundesland zu finden. Auch bundesweit ist der Chemiestandort mit seinem Zentrum Ludwigshafen von großer Bedeutung. So werden in Rhein- land-Pfalz 20 % des Umsatzes der Chemieindustrie Deutschlands erzeugt. Nur das größte Bun- desland Nordrhein-Westfalen überragt mit seinem Anteil von rund 40 % das kleine Bundesland im Südwesten. Chemieindustrie dominiert in Rheinland-Pfalz Exportquoten im Aufwärtstrend Anteil am Gesamtumsatz in der Industrie in %, 2013 Anteil des Auslandsumsatzes am Gesamtumsatz in der Industrie in % Quellen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Helaba Volkswirtschaft/Research \*Durchschnitt Januar bis Juli 2014 Quellen: Statistische Ämter, Helaba Volkswirtschaft/Research Die Exportquoten der Industrieunternehmen sind in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zehn Jahren um fast 10 Prozentpunkte gestiegen. Nach einem temporären Rückgang 2008/2009 befin- den sie sich wieder im Steigflug. Dabei erreicht das Land mit einem Anteil von 54 % des Auslands am Gesamtumsatz eine der höchsten Exportquoten innerhalb Deutschlands. Auftragseingänge zuletzt unterdurchschnittlich Wachstumsbelebung 2014 Volumenindex, 2010 = 100 Reales BIP: Veränderung gegenüber Vorjahr in % Quellen: Statistische Ämter, Helaba Volkswirtschaft/Research \*Prognose Quellen: Arbeitskreis VGR der Länder, Helaba Volkswirtschaft/Research Das konjunkturelle Muster in Rheinland-Pfalz ähnelt der bundesdeutschen Entwicklung. Die Wirt- schaft erholte sich 2010 rasch, nachdem 2009 die Produktion schlagartig zurückgegangen war und Deutschland die stärkste Rezession in der Nachkriegszeit erlebt hatte. In Rheinland-Pfalz war der Einbruch 2009 etwas geringer, die anschließende Erholung ausgeprägter. Mit 0,2 % war 2013 die Wachstumsrate des BIP von Rheinland-Pfalz etwas niedriger als der Durchschnitt von 0,4 %. Da- für erreichte das Land im Jahr zuvor eine höhere Dynamik (1,0 % versus 0,7 %).2 Für 2014 zeichnet sich ein Wachstum von 1,3 % für Deutschland ab. In Rheinland-Pfalz ist ange- sichts der unterdurchschnittlichen Entwicklung der Auftragseingänge in der Industrie mit etwas weniger Zuwachs zu rechnen, wobei die 1 %-Marke überschritten werden sollte. Im kommenden 2 Die in diesem Abschnitt genannten Wachstumsraten beziehen die letzte große Revision nicht ein, da diese bisher nur auf Bundesebene durchgeführt wurde. Für die Bundesländer liegen noch keine Ergebnisse vor. Sonstige 19% Chemie 33% Pharma 5% Maschinen- bau 9% Ernährungs- gewerbe 8% Fahrzeug- bau 14% Metall- branche 9% Elektrotechnik/ Optik 3% 30 35 40 45 50 55 30 35 40 45 50 55 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 Deutschland Rheinland-Pfalz \* 60 70 80 90 100 110 120 130 60 70 80 90 100 110 120 130 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Deutschland Rheinland-Pfalz -6 -5 -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 5 -6 -5 -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 5 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 Deutschland Rheinland-Pfalz \* Chemie: Größte Industriebranche BIP-Wachstum 2014: etwas über 1 % REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN RHEINLAND-PFALZ HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 4 Jahr könnte sich die Wachstumsrate stabilisieren: Außenwirtschaftlich sind weitere Verbesserun- gen durch den graduellen Fortschritt der Euro-Krisenländer zu erwarten. Die Binnennachfrage wird durch die günstige Situation auf dem Arbeitsmarkt gestützt. Die Arbeitslosenquote lag im Septem- ber 2014 mit 5,2 % in Rheinland-Pfalz deutlich unter dem gesamtdeutschen Wert von 6,5 % und der Quote der alten Bundesländer von 5,8 %. Dabei unterscheidet sich die Situation zwischen Stadt und Land zum Teil erheblich. So sind die höchsten Arbeitslosenquoten in Pirmasens (12,8 %), Kaiserslautern (10,1 %) und Ludwigshafen (8,9 %) vorzufinden. Auf dem Land dagegen reichen die Erwerbslosenraten bis 3,0 % (Eifelkreis Bitburg-Prüm) hinunter. Insgesamt liegen 26 der 36 rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte unter dem Bundesdurchschnitt, was auf die hohe Bereitschaft der Arbeitnehmer zurückzuführen ist, auch zu weiter entfernten Unternehmen zu pendeln, wie die eingangs erwähnten Pendlerdaten eindrucksvoll belegen. Arbeitslosenquote deutlich unter Westdurchschnitt Beschäftigungstrend dauerhaft im positiven Bereich Arbeitsquote in % der zivilen Erwerbspersonen, Jahresdurchschnitt Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Veränderung gg. Vorjahresquartal in % \*Durchschnitt Januar bis September 2014 Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Helaba Volkswirtschaft/Research Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Helaba Volkswirtschaft/Research Aber auch die Beschäftigung in Rheinland-Pfalz entwickelt sich positiv. So nimmt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit mehr als vier Jahren zu. Die Beschäftigungsquote, also der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der gleichaltrigen Bevölkerung, verfehlt mit 53,6 % nur knapp den Bundesdurchschnitt (53,9 %). Hier macht sich Notwendigkeit zum Pendeln bemerkbar, die eine Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Kindern erschwert. 1.3 Rheinland-Pfalz durch den Länderfinanzausgleich gestärkt Rheinland-Pfalz ist den Steuer-Gezeiten genauso ausgesetzt wie Deutschland insgesamt. Die Steuereinnahmen sind die Hauptfinanzierungsquelle des Bundeslandes: 73 % der Landeseinnah- men sind Steuern, darunter ist die Einkommensteuer die wichtigste. In Deutschland ist die Vertei- lung der Steuern zwischen Bund und Ländern ein integraler Bestandteil des gelebten Föderalis- mus. Denn nur so stehen den Ländern genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, über deren Ver- wendung sie weitgehend eigenständig entscheiden können. Steuereinnahmen spiegeln in etwa die Konjunktur Einkommensteuer – wichtige Steuer Steuereinnahmen in Mrd. € Anteil an den Steuereinnahmen des Landes Rheinland-Pfalz, 2013 Quellen: Bundesfinanzministerium, Stat. Landesamt RP, Helaba Volkswirtschaft/Research Quellen: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Helaba Volkswirtschaft/Research 5 6 7 8 9 10 11 12 5 6 7 8 9 10 11 12 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 Deutschland Westdeutschl. Rheinland-Pfalz \* -1,0 -0,5 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 -1,0 -0,5 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Deutschland Rheinland-Pfalz 6 7 8 9 10 11 400 450 500 550 600 650 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 Deutschland - alle Gebietskörperschaften (linke Skala) Rheinland-Pfalz - Landesebene - (rechte Skala) Einkommen- steuer 40% Körperschaft- steuer 9% Sonstige Steuern 3% Landessteuern 8% Umsatz-, Einfuhrumsatz- steuer 40% Beschäftigungszuwachs Auspendler entlasten heimischen Arbeitsmarkt REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN RHEINLAND-PFALZ HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 5 Die konkrete Aufteilung der Steuereinnahmen vollzieht sich in fünf Schritten, die neben dem föde- ralen Gedanken auch einen gewissen Ausgleich der Einnahmen zwischen den Ländern zum Ziel hat. In einem ersten Schritt werden die Steuerarten zwischen den Ebenen der Gebietskörperschaf- ten aufgeteilt. Die Länder insgesamt erhalten dabei 42,5 % des Einkommen-, 50 % des Körper- schaft- und 44,6 % des Umsatzsteueraufkommens. Die ausgewiesenen reinen Landes- bzw. Ge- meindesteuern dürfen die Bundesländer bzw. Kommunen behalten. Als zweites erfolgt die Verteilung des Einkommen- und Körperschaftsteueranteils, der den Ländern gemäß Wohnsitz bzw. Ort der Betriebsstätte zufließt. Die Einnahmen aus Einkommen-, Körper- schaft- und Landessteuern pro Einwohner liegen in Rheinland-Pfalz mit 95,6 % unter dem Bun- desdurchschnitt. Der dritte Schritt bezieht sich auf die Umsatzsteuer. Mindestens 75 % des Länderanteils an der Umsatzsteuer werden nach der Einwohnerzahl verteilt. Den Rest erhalten diejenigen Länder als so genannte Ergänzungsanteile, deren Einnahmen aus der Einkommensteuer, der Körperschaftsteu- er und den Landessteuern je Einwohner spürbar unterhalb des Länderdurchschnitts liegen. Die Umsatzsteuerverteilung hat damit bereits Finanzausgleichswirkungen, weil sie eine Annäherung der Steuereinnahmen der Länder bewirkt. Durch sie werden die Steuereinnahmen von steuer- schwachen Ländern massiv gesteigert, wovon insbesondere die neuen Bundesländer profitieren. Die Finanzkraft der ostdeutschen Länder pro Einwohner (einschließlich kommunaler Steuerkraft) wird von 56 % auf 86 % des Bundesdurchschnitts angehoben. Rheinland-Pfalz partizipiert davon kaum: Es erhält zwar Ergänzungsanteile, doch aufgrund seiner nach dem ersten Verteilungsschritt erreichten Einnahmesituation deutlich weniger. Seine Finanzkraft pro Einwohner sinkt nach der Umsatzsteuerverteilung, die insgesamt das Niveau anhebt, auf 94,0 % des Bundesdurchschnitts. Rheinland-Pfalz Empfänger im Länderfinanzausgleich Rheinland-Pfalz: Steuerkraft unterdurchschnittlich Länderfinanzausgleich: Einzahlungen und empfangene Leistungen in €; Jahresdurchschnitt 2009-2013 pro Einwohner Steuerkraft/Finanzkraft pro Einwohner in % des Bundesdurchschnitts, 2013 Quellen: Bundesfinanzministerium, Helaba Volkswirtschaft/Research Quellen: Bundesfinanzministerium, Helaba Volkswirtschaft/Research Als vierter Schritt erfolgt der Länderfinanzausgleich zwischen den Bundesländern, indem finanz- starke Länder bis zu einem bestimmten Prozentsatz ihre überdurchschnittlichen Steuereinnahmen an „ärmere“ Länder abgeben müssen. Die exakte Höhe der Ausgleichszuweisungen für ein finanz- schwaches Land ist davon abhängig, um wie weit seine Finanzkraft je (fiktivem) Einwohner3 die durchschnittliche Finanzkraft je Einwohner unterschreitet. Die Lücke zum Durchschnitt wird teilwei- se, aber nicht vollständig geschlossen. Rheinland-Pfalz zählt von Beginn an zu den Empfängerländern im Länderfinanzausgleich. Es erhält Unterstützung, die zumindest für einen gewissen Ausgleich der schwächeren Finanzkraft sorgt, die durch die Umsatzsteuerverteilung entsteht. Mit 250 Mio. € bis 300 Mio. € erhielt es in den 3 Der Länderfinanzausgleich unterstellt grundsätzlich einen gleichen Finanzbedarf je Einwohner in allen Län- dern. Für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg ist diese Annahme nicht angemessen, da sie zugleich ein Bundesland und eine Gemeinde darstellen. Sie weisen daher einen deutlich höheren Finanzbedarf je Ein- wohner auf als die Flächenländer. Ein geringfügig höherer Finanzbedarf je Einwohner besteht auch in den drei dünn besiedelten Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Deshalb wird auch ihre Einwohnerzahl im Länderfinanzausgleich fiktiv geringfügig erhöht. -400 -200 0 200 400 600 800 1.000 -400 -200 0 200 400 600 800 1.000 Einzahler Empfänger 95,6 94,0 95,7 93,4 Einkommen- steuer, Körperschaft- steuer, Landessteuern + Umsatz- steuer- verteilung (inkl. kommunale Steuerkraft) + Länder- finanz- ausgleich + Bundes- ergänzungs- zuweisungen (allgemein u. Sonderbedarf) Vertikale Verteilung der Steuern Horizontale Umsatzsteuerverteilung Länderfinanzausgleich REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN RHEINLAND-PFALZ HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 6 letzten fünf Jahren einen vergleichsweise geringen Betrag. Pro Einwohner gerechnet befand es sich damit auf dem vierten Platz der insgesamt zwölf Empfängerländer. Die Finanzkraft pro Ein- wohner stieg allerdings geringfügig auf 95,7 % des Bundesdurchschnitts. Rheinland-Pfalz hat damit insgesamt ein Einnahmenniveau erreicht, das in der Mitte der Bandbreite aller Empfänger- länder (außer Berlin und Bremen) von 93 % bis 97 % liegt. Von dem fünften Schritt, den Bundesergänzungszuweisungen, profitiert Rheinland-Pfalz regelmä- ßig im Rahmen der allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen und der Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen für die politische Führung. Letztere erhalten alle kleinen Bundes- länder, damit deren Bestand sichergestellt ist, obwohl ihre schwächere Finanzkraft aufgrund der geringen Einwohnerzahl eine eigene Regierung kaum tragen könnte. Für Rheinland-Pfalz waren die finanziellen Leistungen 2013 mit 178 Mio. € auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Es teilt damit das Schicksal der meisten westdeutschen Flächen-Bundesländer. Dies ist allerdings im föderalen Finanzausgleichssystem so vorgesehen. Insbesondere die Sonderbundesergänzungs- zuweisungen für die neuen Bundesländer sollen diese in die Lage versetzen, z.B. durch Investitio- nen, Anschluss an die Länder mit höheren Steuereinnahmen zu bekommen. Allerdings ist das Konzept – Hilfe zur Selbsthilfe durch Umverteilung der Steuereinnahmen zu- gunsten finanzschwacher Bundesländer – bisher nur im Falle Bayerns aufgegangen. Den umge- kehrten Weg, also vom Geber zum Empfänger, sind dagegen mehrere Länder gegangen. Andere wiederum sind seit Beginn des Länderfinanzausgleichs auf der Empfängerseite. Hier ist der An- satzpunkt für die Kritik Hessens und Bayerns am Finanzausgleichssystem. Es wird bemängelt, dass es zu wenig Anreize für die finanzschwachen Bundesländer gibt, ihre Einnahmensituation zu verbessern. Klar ist allerdings auch, dass das im Grundgesetz angestrebte Ziel der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse gewahrt bleiben muss. In diesem Spannungsfeld finden die Verhandlun- gen statt, die durch das Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 notwendig werden. Insgesamt sichert das System des vertikalen (zwischen Bund, Länder und Gemeinden) und des horizontalen Finanzausgleichs (Bundesländer untereinander) die Finanzausstattung aller Bundes- länder ab, sodass diese bei sorgsamer Haushaltsführung ihr Auskommen haben. Selbst Budget- Notlagen konnten in der Vergangenheit wie im Falle des Saarlands und Bremens durch Bundeser- gänzungszuweisungen aufgefangen werden. 1.4 Rheinland-Pfalz-Landesrating: Fitch AAA Der enge Finanzverbund zwischen den Ländern sowie die Bestandsgarantie der Bundesländer im Grundgesetz veranlassen die Ratingagentur Fitch zu einer Kopplung der Bundesländer-Ratings an das der Bundesrepublik. Rheinland-Pfalz erhält damit ein „AAA“-Rating (Ausblick: stabil). Pro-Kopf-Verschuldung in Rheinland-Pfalz überdurchschnittlich Pro-Kopf-Verschuldung (Länderhaushalte) in €, Dezember 2013 Quellen: Bundesfinanzministerium, Helaba Volkswirtschaft/Research 6.752 1.004 2.105 4.174 5.937 6.617 7.248 7.032 7.633 7.325 8.213 9.068 9.415 13.853 Ins- gesamt Sachsen Bayern Baden- Württemb. Mecklb.- Vorp. Hessen Nieder- sachsen Brandb. NRW Thüringen Rheinl.- Pfalz Sachs.- Anhalt Schles.- Holstein Saarland Länderfinanzausgleich: immer weniger Einzahler Bundesergänzungs- zuweisungen REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN RHEINLAND-PFALZ HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 7 2 Rheinland-pfälzische Gemeindeordnung regelt Kommunalfinanzen 2.1 Kein Insolvenzverfahren für Kommunen – wer haftet? Bevor auf die Regelungen zum Haushaltsausgleich der Kommunen in Rheinland-Pfalz eingegan- gen wird, stellt sich erst einmal die Haftungsfrage im Falle von Zahlungsschwierigkeiten einer Kommune. Zunächst haftet die Gemeinde selbst mit ihrem gesamten Vermögen und ihren Erträ- gen. So ist unter bestimmten Umständen auch eine Zwangsvollstreckung gegen eine rheinland- pfälzische Gemeinde wegen einer Geldforderung möglich (§ 128 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz). Allerdings ist ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gemeinde gesetzlich nicht zulässig. Dieser Ausschluss von juristischen Personen öffentlichen Rechts in § 8a (1) des Landes- gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und der Insolvenzordnung ist aus § 12 Insolvenzordnung abgeleitet. In letzterem Gesetz ist auch die Unzulässigkeit von Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes und eines Bundeslan- des festgeschrieben. Eine explizite Haftungsübernahme für Kommunaldarlehen durch andere Gebietskörperschaften ist in der deutschen Gesetzgebung nicht zu finden. Stattdessen macht das Grundgesetz folgende Vorgaben, die die Existenz der Kommunen implizit absichern: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. (…) Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; …“ (GG Art. 28 (2)). Aus dem Recht auf Selbst- verwaltung lässt sich ableiten, dass auch das Bestehen der Kommunen selbst gewährleistet wird. Neben diesen allgemeinen Aussagen zur Existenz der Kommunen werden den Gemeinden im Grundgesetz Rechte zugesprochen (Art. 106 (5) und (5a) GG), die ihnen den Zugang zu den gro- ßen Steuerquellen Einkommen- und Umsatzsteuer garantieren, was wichtig für ihre Zahlungsfä- higkeit ist. So erhielten sie 2013 15 % der Einkommen- und 2 % der Umsatzsteuer. In Art. 107 (2) GG wird sichergestellt, „dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgegli- chen wird; hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu berücksichtigen. Die rheinland-pfälzische Verfassung verpflichtet sich sogar in Art. 49 (6): „Das Land hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch die zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu si- chern. (…)“ Zudem bedürfen „Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen den Ländern oder den Ge- meinden (Gemeindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, (…) der Zustimmung des Bundesra- tes“ (GG Art. 105 (3)) und können damit nicht durch den Bund eigenmächtig geändert werden. Zusätzlich verpflichtet sich das Land Rheinland-Pfalz in Art. 49 (5) Ver RP dem Konnexitätsprinzip: „Überträgt das Land den Gemeinden (…) die Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder stellt es beson- dere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben, hat es gleichzeitig Be- stimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen; dies gilt auch bei der Auferlegung von Finan- zierungspflichten. Führt die Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Das Nähere regelt ein Gesetz.“ Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung sowie weitere Gesetze und Erlasse des Innen- und Finanzministeriums von Rheinland-Pfalz schaffen die konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommunen. Sie machen u.a. Vorgaben zur Rechnungslegung, Kreditaufnahme und Haus- haltsführung. Damit soll die im Gesetz postulierte Unzulässigkeit von Insolvenzen für Kommunen auch faktisch verhindert werden. Keine explizite Haftung, sondern Gesetze zum Schutz der Kommunen Kommunen mit direktem Zugang zu Steuerquellen Kommunen mit direktem Zugang zu Steuerquellen REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN RHEINLAND-PFALZ HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 8 2.2 Mehr Transparenz durch kommunale Doppik Grundlage für die Beurteilung der finanziellen Situation einer Kommune war über Jahrzehnte der nach kameralistischen Regeln aufgestellte und abgerechnete Haushalt. In Rheinland-Pfalz trat 2007 ein neues kommunales Haushaltsrecht in Kraft, das die doppelte Buchführung (Doppik) für die Aufstellung der Gemeindebudgets festlegte (GemO RP § 93 (2)). Zu den Vorteilen zählen vor allem eine höhere Transparenz über Ressourcenverbrauch, zukünftige Belastungen sowie über das Verhältnis zwischen Kosten und kommunalen Leistungen. Seit 2009 sind ein doppischer Haushaltsplan und einen ebensolcher Jahresabschluss Pflicht. Korrekturen an der Eröffnungsbi- lanz konnten allerdings noch bis zum Jahresabschluss 2013 vorgenommen werden. 2.3 Kreditaufnahme für Investitionen und zur Liquiditätssicherung Für die Verbindlichkeiten als inzwischen oft größten Posten auf der Passivseite gilt nach § 94 (4) GemO RP: „Die Gemeinde darf Investitionskredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.“ Das Gesetz gibt in § 103 (1) eine Zweckbe- stimmung vor: Investitionskredite dürfen (…) nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen und zur Umschuldung von Investitionskrediten aufgenommen werden.“ Zwar darf der Gemeinderat über die einzelne Kreditaufnahme und die Kreditbedingungen entscheiden, jedoch muss zuvor der Gesamtbetrag durch die Aufsichtsbehörde genehmigt worden sein. Nach § 103 (2) Satz 2 hat „die Aufsichtsbehörde die vorgesehenen Kreditaufnahmen unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft zu überprüfen; die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht im Einklang stehen.“ Rheinland-pfälzische Kommunen mit hoher Verschuldung Kassenkredite in Rheinland-Pfalz von überdurchschnittlicher Bedeutung € pro Einwohner, 2013 Anteil an der Verschuldung der Kommunen, 2013 Quellen: Statistisches Bundesamt, Helaba Volkswirtschaft/Research Quellen: Statistisches Bundesamt, Helaba Volkswirtschaft/Research Der § 105 (2)GemO RP räumt einen weiteren Grund für eine Kreditaufnahme ein: „Zur rechtzeiti- gen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. (…)“ Diese Kreditermächtigung ist nicht genehmigungspflichtig. 2.4 Gemeindeordnung mit Kontrollsystem Neben der Kreditaufnahme regeln die Gemeindeordnung und die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO RP) auch die Haushaltskontrolle. Zunächst zielen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze (§ 93 GemO RP) auf eine sorgsame Budgetplanung: „(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirt- schaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. (…)“ „(3) Der Haushaltsplan ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen.“ „(6) Die Gemeinde darf sich nicht überschulden. Sie ist überschuldet, wenn in der Bilanz ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen ist.“ 2.911 1.683 1.416 1.054 1.495 629 Rheinland-Pfalz Alle Flächenländer Kassenkredite Schulden - Insgesamt Kredite und Wertpapierschulden 49% 63% 51% 37% Rheinland-Pfalz Alle Flächenländer Kredite und Wertpapierschulden Kassenkredite Kassenkredite nicht genehmigungspflichtig Überprüfung der Investitionskredite durch Aufsichtsbehörde Hohe Transparenz durch Doppik REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN RHEINLAND-PFALZ HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 9 Damit nimmt das Eigenkapital eine zentrale Rolle ein. Es setzt sich in der doppischen Bilanz nach rheinland-pfälzischem Recht aus den drei Hauptbestandteilen – Kapitalrücklagen, Sonstige Rück- lagen und Ergebnisverwendung – zusammen. Bestandteile des Eigenkapitals Quellen: GemO RP, GemHVO RP, Helaba Volkswirtschaft/Research Bei Kommunen gibt es kein gezeichnetes Kapital wie bei Unternehmen. Deshalb wurde die Höhe der Kapitalrücklage als Residualgröße in der Eröffnungsbilanz ermittelt, indem die Verbindlichkei- ten, Rückstellungen und Passiv-Sonderposten von der Summe der Aktiva abgezogen werden. Der rechnerisch verbleibende Restbetrag ist die Kapitalrücklage, die bei nicht überschuldeten Gemein- den der größte Posten des Eigenkapitals ist. Der dritte Bestandteil des Eigenkapitals, die Ergeb- nisverwendung, gliedert sich in den Ergebnisvortrag und in das jeweilige Jahresergebnis. Aufbau der kommunalen Verwaltung in Rheinland-Pfalz Quellen: Homepage Landesregierung Rheinland-Pfalz, Helaba Volkswirtschaft/Research Die GemO RP gibt in § 93 (4) vor: "Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rech- nung auszugleichen." Dabei ist der Haushalt in der Rechnung gemäß § 18 GemHVO RP (2) aus- geglichen, wenn: 1. „die Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Haushaltsvorjah- ren mindestens ausgeglichen ist, 2. in der Finanzrechnung unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushalts- vorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitions- krediten zu decken, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskredi- ten nicht anderweitig gedeckt sind, und 3. in der Bilanz kein negatives Eigenkapital („Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“) auszuweisen ist.“ Sonstige Rücklagen Kapitalrücklage Ergebnis- verwendung: - Ergebnisvortrag - Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag Eigenkapital 2.478 Kommunen in Rheinland-Pfalz 12 kreisfreie Städte 24 Landkreise 30 verbandsfreie Städte/Gemeinden sowie große kreisangehörige Städte 8 große kreisangehörige Städte 14 verbandsfreie Städte 8 verbandsfreie Gemeinden 149 Verbandsgemeinden 2.263 Ortsgemeinden Kommunales Eigenkapital als Restgröße ermittelt REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN RHEINLAND-PFALZ HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 10 Gelingt der Haushaltsausgleich nicht, wird das Defizit gemäß § 18 (4) der GemHVO RP behandelt: 1. „Abdeckung aus Jahresüberschüssen der fünf Haushaltsvorjahre durch Verrechnung mit dem Ergebnisvortrag, 2. ein nach Nummer 1 verbleibender Jahresfehlbetrag ist auf neue Rechnung vorzutragen und innerhalb der fünf Haushaltsfolgejahre durch Jahresüberschüsse auszugleichen; die Ge- meinde hat nachzuweisen, wie innerhalb der fünf Haushaltsfolgejahre ein Ausgleich des Jah- resfehlbetrags durch Jahresüberschüsse erreicht werden soll, 3. ein nach Nummer 2 verbleibender Jahresfehlbetrag ist danach mit der Kapitalrücklage zu ver- rechnen, 4. ein nach Nummer 3 verbleibender Jahresfehlbetrag ist solange vorzutragen, bis er mit Jah- resüberschüssen verrechnet werden kann.“ Ergebnisverwendung in der Bilanz: Konsequenzen von Überschuss und Defizit Quellen: GemO RP, GemHVO RP, Helaba Volkswirtschaft/Research Auswertungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz zeigen, dass seit 2010 die jährlichen Fehlbe- träge der Kommunen sinken. Allerdings stellten 1.842 (74 %) der rheinland-pfälzischen Kommunen 2013 aufgrund der insgesamt hohen Verlustvorträge einen nicht ausgeglichenen Haushalt auf, resümiert der Landesrechnungshof im Kommunalbericht 2014. Das waren immerhin knapp 100 Kommunen weniger als im Vorjahr und rund 350 Gemeinden weniger als im Jahr 2010. Bei einem Jahresfehlbetrag, der zu einem Verlustvortrag führt, ist die Gemeinde verpflichtet nach- zuweisen, wie sie innerhalb der nächsten fünf Jahre den entstandenen Jahresfehlbetrag durch Überschüsse ausgleichen kann. Zudem ist in § 108 (4) GemO RP geregelt, dass sechs Monate nach Beendigung des Haushalts- jahres der Jahresabschluss erstellt und der Gemeinderat über die wesentlichen Ergebnisse unter- richtet werden muss. Der konsolidierte Jahresabschluss, der neben der Kernverwaltung auch ver- bundene, assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen einbezieht, ist nach elf Monaten zu erstel- len. Damit soll eine zügige Kontrolle durch den Gemeinderat ermöglicht werden, der dann spätes- tens ein Jahr nach dem jeweiligen Haushaltsjahr über die Entlastung entscheiden kann. 2.5 Kommunaler Finanzausgleich, Stabilisierungsfonds und Entschuldungsfonds Die Finanzkraft der rheinland-pfälzischen Kommunen ist sehr unterschiedlich. Damit alle Gemein- den dennoch ihre Aufgaben erfüllen können, erhalten sie über den Kommunalen Finanzausgleich vom Land Zuweisungen, deren Höhe sich nach Einnahmekraft und Aufgabenbelastung richtet. Der Kommunale Finanzausgleich ist damit das Hauptinstrument zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen. ordentliches Ergebnis ausgeglichen Überschuss (verbleibender) Überschuss in Gewinnvortrag Ausgleich von Fehlbeträgen aus den 5 Haushaltsvorjahren Zuführung zur Kapitalrücklage, wenn Gewinnvortrag innerhalb von 5 Jahren nicht zum Haushaltsausgleich verwandt Defizit Ausgleich mit Gewinnvortrag aus den letzten 5 Jahren bis 5 Jahre: Verlustvortrag über 5 Jahre: Verrechnung mit Kapitalrücklage möglich wenn keine Kapitalrücklage mehr vor- handen, dann Fehlbetrag vortragen bis Verrechnung mit Jahresüberschuss Nachweispflicht der Kommunen bei Verlustvortrag Jahresabschluss muss Gemeinderat vorgelegt werden REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN RHEINLAND-PFALZ HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 11 Die finanziellen Mittel im Kommunalen Finanzausgleich basieren auf Steuereinnahmen, die zu einem festgelegten Anteil vom Land zur Verfügung gestellt werden. Sie können im Konjunkturver- lauf erheblich schwanken. Mit dem Stabilisierungsfonds sorgt das Land dafür, dass die Aus- gleichsmasse im Kommunalen Finanzausgleich niemals schrumpft. Das Land garantiert vielmehr ein wachsendes Volumen von jährlich mindestens einem Prozent. In „schlechten Zeiten“ stockt das Land die Finanzausgleichsmasse mit „Darlehen“ auf. In „guten Zeiten“ werden diese zurückgeführt und eine Finanzreserve aufgebaut. Der Fonds wurde 2004 beschlossen und wirkt seit 2007. Aufgrund des erreichten Schuldenniveaus war die finanzielle Handlungsfähigkeit etlicher rheinland- pfälzischer Kommunen stark eingeschränkt, was durch den Kommunalen Finanzausgleich nicht mehr aufgefangen werden konnte. Hier soll der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz einen Ausweg ermöglichen, indem er für eine Teilentschuldung sorgt. Der Fonds hat ein Volumen von 3,825 Mrd. Euro und finanziert sich zu gleichen Teilen aus dem Landeshaushalt, dem kommu- nalen Finanzausgleich und den beigetretenen Kommunen. Die Teilnahme wurde allen rheinland-pfälzischen Kommunen angeboten, die Ende 2009 Liquidi- tätskredite zur Finanzierung genutzt hatten. Schlussendlich haben 831 Kommunen einen entspre- chenden Antrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist Ende 2013 gestellt. Die Teilnahme ist an Bedingungen geknüpft. So schließen die teilnehmenden Kommunen einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land, in dem konkrete Maßnahmen zur Kostensenkung und Einnahmensteigerung fest- gehalten werden. Der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz hat eine Laufzeit von 15 Jahren (bis zum 31. Dezember 2026) und bringt jährlich bis zu 255 Mio. € auf. Finanzierung des Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz Quellen: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz, Helaba Volkswirtschaft/Research Die Überwachung der Vereinbarung ist den Kommunalaufsichtsbehörden übertragen, denen die teilnehmenden Kommunen regelmäßig Bericht erstatten müssen. Zentrale Größe ist die "Jahres- leistung", die sich jährlich aus den Zuweisungen des Landes aus dem Landeshaushalt und aus dem Kommunalen Finanzausgleich sowie aus dem Konsolidierungsbeitrag der teilnehmenden Kommunen ergibt. Von der Jahresleistung sind grundsätzlich 80 % für die Tilgung und 20 % für Zinszahlungen zu verwenden. Am Ende des Programms soll der Liquiditätskreditbestand der je- weiligen Kommune substanziell unter dem Ausgangswert von 2009 liegen. Wichtig wird in den kommenden Jahren sein, dass der Freiraum des Entschuldungsfonds Rhein- land-Pfalz genutzt wird, um die in den Konsolidierungsverträgen festgelegten Maßnahmen und Ziele tatsächlich umzusetzen. Nur so kann die kommunale Selbstverantwortung dauerhaft gesi- chert werden. Dazu gehört künftig aber auch, dass Bund und Länder bei der Einführung neuer staatlicher Leistungen die Finanzierung nicht auf die Gemeinden abwälzen, sondern für eine lü- ckenlose Mittelausstattung sorgen. 1,275 Mrd. € finanziert aus Kürzungen in allen Ressorts 1,275 Mrd. € Solidarbeitrag aller Kommunen aus wachsender Finanzaus- gleichsmasse 1,275 Mrd. € finanziert aus Kostensenkung und Einnahmen- steigerung 3,825 Mrd. € Entschuldung von zwei Drittel der kommunalen Liquiditätskredite inkl. Zinsen (Stand: Ende 2009) Beitrag des Landes Beitrag der Kommunen Zielsetzung Beitrag Kommunaler Finanzausgleich Kommunaler Entschuldungsfonds sorgt für Teilentschuldung Konsolidierungsvertrag Bedingung für Teilnahme Konnexitätsprinzip beachten REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN RHEINLAND-PFALZ HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 12 3 Städte in Rheinland-Pfalz: Wirtschafts- und Haushaltskennzahlen Bevölkerung, Arbeitsmarkt und Wirtschaftskraft in den rheinland-pfälzischen Städten4 \*Beschäftigung: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort \*\*Umsatzsteuererfassung belgischer Unternehmen in Rheinland-Pfalz wird Trier durchgeführt. Quellen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Bundesagentur für Arbeit, Helaba Volkswirtschaft/Research 4 Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern Fläche Bevölkerung Beschäfti- gung\* Erwerbs- losen- quote Umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und Leistungen in qkm Ende 2013 Anteil der unter 65- jährigen % 5/2011 gegenüber 12/2013 in % 2013 gegenüber 2003, in % Anteil der Arbeitslo- sen an den 15- bis 64- jährigen in % 2013 Anteil an RP in % 2012 Pro Einwohner in % des Bundesdurch- schnitts Anteil der Industrie in % Mainz 98 204.268 82,3 2,0 5,6 4,6 6,1 90 19 Ludwigshafen a. Rh. 78 161.518 80,5 2,5 5,9 7,1 14,7 273 74 Koblenz 105 110.643 78,5 2,6 11,0 5,0 5,8 158 38 Trier 117 107.233 82,3 1,5 5,9 4,1 9,3\*\* 257\*\* 26\*\* Kaiserslautern 140 97.162 80,1 0,9 1,3 8,1 1,9 58 31 Worms 109 80.296 80,4 1,4 14,0 6,8 1,6 60 47 Neuwied 86 63.883 77,7 -0,4 1,4 6,4 1,5 71 34 Neustadt a. d. W. 117 52.400 76,9 0,5 1,1 4,8 0,8 48 18 Speyer 43 49.740 79,0 0,4 18,3 5,2 1,2 69 36 Frankenthal (Pfalz) 44 47.332 77,6 2,0 2,3 5,5 1,3 84 64 Bad Kreuznach 46 43.946 78,1 1,6 13,2 8,5 1,0 71 24 Landau i. d. Pf. 83 43.825 80,8 1,1 15,4 3,9 1,0 71 30 Pirmasens 61 40.101 74,9 -1,9 1,5 10,7 1,1 80 36 Zweibrücken 71 34.084 77,7 -0,3 6,5 6,3 0,8 67 60 Andernach 53 29.027 77,5 -0,4 9,3 4,7 0,9 91 34 Idar-Oberstein 92 28.323 74,7 -2,6 -4,0 7,8 0,5 54 50 Bad Neuenahr-Ahrw. 63 26.934 68,5 0,5 -0,5 4,0 0,3 33 19 Alle Kommunen 19.854 3.994.366 79,4 0,1 9,0 4,4 100,0 74 45 Stat. Region Koblenz 8.073 1.474.378 78,6 -0,6 8,2 4,3 32,9 66 41 Stat. Region Trier 4.924 519.136 80,2 0,2 11,2 3,3 16,6 95 37 Stat. Region Rheinhessen-Pfalz 6.851 2.000.852 79,8 0,6 9,1 4,7 50,5 75 50 REGIONALFOKUS: KOMMUNALHAUSHALTE IN RHEINLAND-PFALZ HELABA VOLKSWIRTSCHAFT/RESEARCH · 22. OKTOBER 2014 · © HE L A B A 13 Entschuldungsfonds; Verschuldung u. Einnahmen der Städte5 in Rheinland-Pfalz 2013 \*Verschuldung (Kernhaushalte): Schulden und Kassenkredite Quellen: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Helaba Volkswirtschaft/Research  5 Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern Entschul- dungs- fonds - Teilnahme - Verschul- dung\* in Mio. € Verschul- dung\* je Einwoh- ner in € Kas- sen- kredite in Mio. € Steuer- einnah- mekraft je Einwoh- ner in € Steuerein- nahmekraft inkl. Schlüssel- zuweisun- gen je Einwohner in € Gewerbe- steuer- hebe- satz Grund- steuer B Hebe- satz Mainz ja 1.081,7 5.328 601,0 1.203 1.380 440 440 Ludwigshafen a. Rh. ja 1.078,4 6.435 715,3 1.477 1.524 375 420 Koblenz ja 379,5 3.488 77,0 1.540 1.633 410 420 Trier ja 642,9 6.086 368,0 841 1.157 420 420 Kaiserslautern ja 813,8 8.166 658,6 931 1.239 410 420 Worms ja 373,3 4.540 277,0 923 1.210 410 406 Neuwied ja 115,5 1.801 62,0 788 884 405 380 Neustadt a. d. W. ja 91,1 1.722 24,5 848 1.098 400 400 Speyer ja 176,2 3.522 117,4 1.223 1.317 405 400 Frankenthal (Pfalz) ja 197,7 4.158 137,0 849 1.106 410 390 Bad Kreuznach ja 78,3 1.761 25,8 862 931 405 400 Landau i. d. Pf. ja 89,5 2.032 68,1 955 1.193 399 430 Pirmasens ja 354,7 8.978 288,0 808 1.161 410 390 Zweibrücken ja 237,2 7.050 165,0 901 989 420 400 Andernach nein 32,3 1.101 3,0 1.199 1.247 380 350 Idar-Oberstein ja 106,8 3.609 68,1 876 970 380 390 Bad Neuenahr-Ahrw. nein 20,6 751 0,0 800 899 352 350 Alle Kommunen x 11.611,9 2.911 5.962,8 x x x x

Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen. Gemeindeordnung mit Kontrollsystem regelt Kommunalfinanzen. Wirtschafts- und Haushaltskennzahlen der Städte sehr unterschiedlich.
