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title: "Im Fokus Öffentliche Finanzen: Länderfinanzausgleich 2024 folgt bekannten Mustern"
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updated: 2026-09-28
keywords: Öffentliche Finanzen
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# Im Fokus Öffentliche Finanzen: Länderfinanzausgleich 2024 folgt bekannten Mustern

Im Fokus: Öffentliche Finanzen 24. Februar 2025 © Helaba | Research &amp; Advisory | 24. Februar 2025 1 von 3 Research &amp; Advisory Länderfinanzausgleich 2024 folgt bekannten Mustern Die Zahlen für die Geber- und Nehmerländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich bergen we- nig Überraschung. Auch die darauffolgende mediale Empörung läuft in den üblichen Bahnen. Der Duden beschreibt ein Ritual als „wiederholtes, immer gleichbleibendes, regelmäßiges Vorgehen nach einer festgelegten Ordnung“. Zu den typischen Ritualen des deutschen Fi- nanzföderalismus zählt der mediale Aufschrei, wenn die Zahlen des Länderfinanzaus- gleichs (LFA) veröffentlicht werden. In der letzten Woche sind die Zahlen für 2024 durch die Presse gegangen, nachdem das Bundesfinanzministerium die Abrechnung des letzten Jah- res bekannt gegeben hatte. Erwartungsgemäß finden sich die altbekannten Muster. Zu den sogenannten Geberländern zählen Bayern (BY), Baden-Württemberg (BW), Hessen (HE) und Hamburg (HH). Vor allem Bayern muss mit 9,8 Mrd. Euro die größten Abschläge für den Finanzkraftausgleich hinnehmen und gibt der weitverbreiteten Lesart nach – wieder einmal – den größten Anteil in den Topf. Dem gegenüber erhält die Mehrzahl der Bundesländer aus dem Länderfi- nanzausgleich (LFA) mehr Mittel in Form von Zuschlägen. Auch Rheinland-Pfalz (RP), das im Vorjahr noch Geber- land war, ist dieses Jahr unter die Linie gerutscht. Das in absoluten Zahlen größte Nehmerland ist weiterhin Berlin (BE) mit 3,9 Mrd. Euro Zuschlägen zum Finanzkraftausgleich, gefolgt von Sachsen (SN) und Thüringen (TH). In der Summe werden 18,7 Mrd. Euro umverteilt bzw. verrechnet. Am grundsätzlichen Muster ändert sich nicht viel, wenn die Zahlen auf die Einwohnergröße der Länder herunter- gebrochen werden. Weiterhin kommt mit 741 Euro je Einwohner der größte Teil aus Bayern; mit 595 Euro je Ein- wohner zahlen nun aber die Hessen den zweitgrößten Batzen. Dem gegenüber steht Berlin mit 1.076 Euro je Ein- wohner nur noch an zweiter Stelle der Nehmerländer, während Bremen mit 1.424 Euro den höchsten Pro-Kopf- Anteil erhält. Vergleicht man die Rangposition zwischen der Reihenfolge der Geber- und Nehmerländer in absolu- ten und relativen Größen, rutscht Bremen mit sieben Plätzen am weitesten nach hinten, gefolgt von Mecklenburg- Vorpommern (MV) und dem Saarland (SL), die sich jeweils um drei Rangplätze verschlechtern. In der Reihung nach „oben“ können sich bei der Pro-Kopf-Betrachtung hingegen Niedersachen (NI) und Sachsen um jeweils vier Plätze bewegen. Auch Nordrhein-Westfalen (NW) verbessert sich gegenüber den absoluten Werten um drei Ränge. Dr. Stephan Brand Nachhaltigkeit &amp; Öffentliche Finanzen T 069/91 32-46 59 Vier zahlen in den Länderfinanzausgleich 2024 ein, zwölf bekommen raus Mrd. Euro \*Summe der Zu- und Abschläge im Finanzkraftausgleich absolut. Quellen: Bundesfinanzministerium, Helaba Research &amp; Advisory -6 -4 -2 0 2 4 6 8 10 12 -6 -4 -2 0 2 4 6 8 10 12 BY BW HE HH SH RP SL NW HB MV BB NI ST TH SN BE Im Fokus: Öffentliche Finanzen © Helaba | Research &amp; Advisory | 24. Februar 2025 2 von 3 Erstaunlich sind weniger die Größenordnungen dieser Zahlen als vielmehr, dass nach wie vor von Geber- und Neh- merländern die Rede ist. Denn seit 2020 greift die Reform des Länderfinanzausgleichs, der seitdem eigentlich Bundesstaatlicher Finanzausgleich (BFA) heißt. Kern der Reform war der Wegfall des bisherigen Umsatzsteuer- vorwegausgleichs sowie des direkten, horizontalen Finanzausgleichs zwischen den Ländern (und damit die Ab- schaffung der Geber- und Nehmerländer im eigentlichen Sinne). An die Stelle des Ausgleichs zwischen den Län- dern tritt der Finanzkraftausgleich (FKA) über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung sowie über zu- sätzliche Bundesergänzungszuweisungen. Der Ausgleich erfolgt im neuen Schema somit weniger horizontal als vielmehr vertikal. Formal hat die Reform zwar zu großen Veränderungen geführt, materiell bleibt es aber bei den genannten, hohen Finanzvolumina, die umverteilt werden. Trotzdem scheint das Prädikat „Geberland“ politisch so attraktiv zu sein, dass es weiterhin fester Bestandteil des Rituals bleibt. Geberländer können sich auf die Fahnen schreiben, ökonomisch potent und tragende Stützen der bundesrepublikanischen Solidarität zu sein. Innenpolitisch ist es aber ein zweischneidiges Schwert, weil Vertei- lungskonflikte vorprogrammiert sind. Bayern hat daher gegen den reformierten Finanzausgleiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die wesentlichen Vorwürfe aus der Münchener Staatskanzlei lauten, dass das derzeitige Niveau an Umverteilung die Bayern über Gebühr belaste und zu wenig Anreiz für die Nehmerländer entfalte, aus eigenem Antrieb ihre Steuer- bzw. Finanzkraft zu verbessern. Unklar bleibt aber weitestgehend, wie ein Finanzausgleichssystem aussehen könnte, das auf der einen Seite dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse entspricht und auf der anderen Seite die großen sozio-ökonomischen Unterschiede in Deutschland berücksichtigt. Viele Steuereinnahmen werden beispielsweise nicht dort verbucht, wo sie tatsächlich erwirtschaftet werden, sondern wo sich der Wohnsitz von Personen bzw. die Zentrale von Fir- men befindet. Wenn aber alle Bundesländer in etwa vergleichbare Aufgaben wahrzunehmen haben, müssen sie auch in etwa gleiche fiskalische Möglichkeiten dazu haben. Nicht ohne Grund erfolgt darum der finanzielle Aus- gleich über ein komplexes, mehrstufiges Verfahren, das einerseits die finanzielle Leistungsfähigkeit aller Länder gewährleisten soll und andererseits genügend Spielraum und Anreize lässt, damit „erfolgreiche“ Länder profitie- ren. Hierfür eine allumfassende Formel zu finden, dürfte der Quadratur des Kreises entsprechen, zumal unter den gegenwärtigen politischen Mehrheiten, die sich ja nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat und damit unter den Ländern finden müssen. Das Ritual zum Länderfinanzausgleich dürfte Deutschland deshalb auch 2025 in altbekannter Form erhalten bleiben. Veränderte Reihenfolge der Geber- und Nehmerländer in der Pro-Kopf-Betrachtung Euro je Einwohner \*Summe der Zu- und Abschläge im Finanzkraftausgleich pro Kopf. Quellen: Bundesfinanzministerium, Helaba Research &amp; Advisory -1.500 -1.000 -500 0 500 1.000 -1.500 -1.000 -500 0 500 1.000 BY HE BW HH NW SH RP NI BB SL SN ST MV TH BE HB Im Fokus: Öffentliche Finanzen © Helaba | Research &amp; Advisory | 24. Februar 2025 3 von 3 Herausgeber und Redaktion Helaba Research &amp; Advisory Redaktion: Dr. Stefan Mitropoulos Verantwortlich: Dr. Gertrud R. Traud Chefvolkswirtin/ Head of Research &amp; Advisory Neue Mainzer Str. 52-58 60311 Frankfurt am Main T +49 69 / 91 32 - 20 Internet: www.helaba.com Disclaimer Die Publikation ist mit größter Sorgfalt be- arbeitet worden. Sie enthält jedoch lediglich unverbindliche Analysen und Prognosen zu den gegenwärtigen und zukünftigen Markt- verhältnissen. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ak- tualität wir aber keine Gewähr übernehmen können. Sämtliche in dieser Publikation ge- troffenen Angaben dienen der Information. Sie dürfen nicht als Angebot oder Empfeh- lung für Anlageentscheidungen verstanden werden. Hier können Sie sich für unsere Newsletter anmelden: https://news.helaba.de/research/

Trotz Reform halten sich die Begriffe Geber- und Nehmerländer hartnäckig. Die Zahlen bergen wenig Überraschung, ebenso wie die ritualisierte Empörung. In absoluten Eurobeträgen gibt Bayern am meisten, Berlin erhält am meisten. In der Pro-Kopf-Betrachtung ändert sich die Reihenfolge vor allem im Mittelfeld.
