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title: "Im Fokus Öffentliche Finanzen: Investitionen - Ein Sondervermögen soll es richten"
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type: dd_research
language: de
updated: 2026-09-28
keywords: Öffentliche Finanzen
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# Im Fokus Öffentliche Finanzen: Investitionen - Ein Sondervermögen soll es richten

Im Fokus: Öffentliche Finanzen 5. März 2025 © Helaba | Research &amp; Advisory | 5. März 2025 1 von 3 Research &amp; Advisory Investitionen: Ein Sondervermögen soll es richten Der deutsche Staat muss große Summen investieren. Aus den laufenden Haushalten ist das nicht zu stemmen. Die Politik versucht daher den Ausweg über die Ausweitung der Verschuldung. Laut einer irischen Sage findet sich am Ende eines Regenbogens ein Schatz in Form eines goldgefüllten Kessels. Am Ende dieser Legislaturperiode findet sich vielleicht ebenfalls ein Topf voller Geld. Das könnte der Beginn einer eigenen deutschen Sage werden, wobei noch offen ist, wie diese Geschichte ausgeht. Doch von Anfang an: die öffentliche Hand hat einen enormen Investitionsbedarf. Für die Transformation zur Klimaneutralität, die Modernisie- rung der Infrastruktur oder die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit werden große Milliar- densummen aufgerufen, die der Staat in den nächsten Jahren investieren müsste.1 Die derzeitige Kassenlage gibt das kaum her. Zu Beginn der Sondierungsgespräche von Union und SPD hat der Kassensturz eine Lücke von 130 Milliarden Euro in der Haushalts- planung des Bundes für die nächste Legislaturperiode aufgezeigt. Einsparungen in einer solchen Größenordnung dürften einem politischen Himmelfahrtskommando gleichkommen. Union und SPD haben sich in der Sondierung darum auf folgende Eckpunkte geeinigt: Für die Bundeswehr wird die Schuldenbremse geändert. Verteidigungsausgaben von über 1 % des BIP (derzeit rund 42 Mrd. Euro) können künftig über Schulden finanziert werden. Zusätzlich wird ein neues Sondervermögen Infrastruktur mit 500 Milli- arden Euro geschaffen, um öffentliche Investitionen für die nächsten zehn Jahre über Staatsschulden zu finanzie- ren. Und schließlich wird die Schuldenbremse für die Bundesländer gelockert, die sich nun – genauso wie der Bund – mit 0,35 % des BIP (ungefähr 15 Mrd. Euro) pro Jahr verschulden dürfen. Wesentliche Einzelheiten für die Ausgestaltung des Sonder- vermögens müssen allerdings noch geklärt werden: An erster Stelle steht die Frage, wofür die Mittel im Detail ver- wendet werden. In der Einigung werden eine ganze Reihe an Politikfeldern genannt, aber der Investitionsbegriff ist umfang- reich und nicht jeder Verwen- dungszweck ist gleichermaßen sinnvoll. Darüber hinaus soll- ten die Gelder möglichst effi- zient verwendet werden. Dies setzt voraus, dass die Finanzmittel nicht einfach durch Preissteigerungen aufgefres- sen werden und womöglich die Inflationsrate befeuern. Insbesondere bei den öffentlichen Bauvorhaben hat es in den letzten Jahren bereits spürbare Preisanstiege gegeben. 1 Siehe hierzu: Im Fokus Deutschland: Wo steht der öffentliche Sektor in der nachhaltigen Transformation? vom 4. Dezember 2024. Dr. Stephan Brand Nachhaltigkeit &amp; Öffentliche Finanzen T 069/91 32-46 59 Deutliche Preisanstiege beim öffentlichen Tiefbau Index (2021=100) Quellen: Statistisches Bundesamt, Helaba Research &amp; Advisory 60 70 80 90 100 110 120 130 140 60 70 80 90 100 110 120 130 140 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Ortskanäle Brücken Straßen Im Fokus: Öffentliche Finanzen © Helaba | Research &amp; Advisory | 5. März 2025 2 von 3 Am ehesten ließe sich dies über eine sukzessive Steigerung der Investitionsausgaben erreichen, damit die Kapazi- täten in der Industrie und auch der Verwaltung im angemessenen Umfang ausgebaut werden können. Ein Sonder- vermögen bietet hierfür mehr Planungssicherheit, weil nicht jedes Jahr im Rahmen der Haushaltsaufstellung über die Höhe der Investitionsausgaben verhandelt werden muss. Festgelegt werden muss zudem, wie und wann ein Sondervermögen aufgelöst wird. Dafür gilt es, die Zinszahlun- gen und die Tilgung zu regeln. Früher oder später muss beides wieder über den Bundeshaushalt laufen. Ein konti- nuierlicher Zahlungsstrom würde die finanzielle Belastung auf der Zeitachse verteilen. Hierüber regelt sich auch die politische Prioritätensetzung, denn im laufenden Haushalt konkurrieren Zins- und Tilgungszahlungen an das Sondervermögen mit anderen konsumtiven Ausgabenposten. Spannend bleibt, ob die zusätzli- che Kapitalnachfrage des Staates die Zinsen an den Märkten er- höht. Auch andere Staaten ge- ben mehr Anleihen an den Markt und Deutschland hat seine Staatsverschuldung (vor allem seit 2020) bereits deutlich er- höht; allein der Bund auf mittler- weile 1,7 Billionen Euro. Wenn der neue Spielraum voll ausge- nutzt würde, dürfte sich die deutsche Staatsschuldenquote weiter kräftig erhöhen.2 Zugleich bietet eine gesteigerte öffentli- che Investitionstätigkeit aber auch die Chance für einen dringend benötigten Konjunkturimpuls und die langfri- stige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Wichtig wäre darüber hinaus, die Folgekosten der Investitionen zu berücksichtigen. Eine wesentliche Ursache für den heutigen Investitionsstau ist die unzureichende Instandhaltung in der Vergangenheit. In einer kaufmänni- schen Buchführung würde der dahinterliegende Werteverzehr des Kapitalstocks durch die Höhe der Abschreibun- gen sichtbar, die erwirtschaftet werden müssen, um die Ersatzinvestition finanzieren zu können. Der Bund ver- wendet jedoch noch immer die kamerale Buchführung. Hier werden Abschreibungen nicht integriert, sondern al- lenfalls in Nebenrechnungen berücksichtigt.3 Ohne eine strukturelle Änderung der öffentlichen Haushalte, dauer- haft die mit den Investitionen verbundenen Folgekosten zu decken, sind die nächsten Investitionslücken vorpro- grammiert. Bleibt als letzter Punkt die politische Dimension. Eine Änderung des Grundgesetzes braucht eine 2/3-Mehrheit im Bundestag. Im neu gewählten Parlament haben AfD und Linke eine Sperrminorität. Daher überlegen Union und SPD, die Grundgesetzänderung noch nächste Woche im alten Bundestag über die Bühne zu bekommen. Hierfür werden Stimmen von den Grünen oder aus der FDP benötigt, die allerdings wenig Interesse haben, die künftigen Koalitionäre zu unterstützen. Fragwürdig wäre zudem, ob noch der alte Bundestag entscheiden soll. Zwar darf das alte Parlament bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags formal jedes Gesetz beschließen, es entspricht aber nicht dem guten politischen Stil, im Übergang derart weitreichende, vollendete Tatsachen zu schaffen. Unter Um- ständen wird darum das Bundesverfassungsgericht ein Wörtchen mitreden. In Irland wird der Schatz durch einen Kobold bewacht. Es bleibt abzuwarten, wer von den vielen involvierten Akteuren in Deutschland diese Rolle in der Geschichte übernehmen wird. 2 Begrenzend wirken die europäischen Fiskalregeln, die ab einer Staatsschuldenquote von 60 % des BIP landesindividuelle Konsolidie- rungspfade vorschreiben. 3 Die Mehrzahl der Kommunen sowie die Länder Hessen und Hamburg haben mittlerweile auf eine doppelte Buchführung (Doppik) um- gestellt. Im sog. Drei-Komponenten-System kann in der Bilanz nachvollzogen werden, wie sich der Wert des öffentlichen Anlagevermö- gens verändert. Deutsche Staatsverschuldung steigt wieder Index (2020=100) Quellen: Statistisches Bundesamt, Helaba Research &amp; Advisory 80 90 100 110 120 130 140 150 160 80 90 100 110 120 130 140 150 160 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Bund Kommunen Länder Im Fokus: Öffentliche Finanzen © Helaba | Research &amp; Advisory | 5. März 2025 3 von 3 Herausgeber und Redaktion Helaba Research &amp; Advisory Redaktion: Dr. Stefan Mitropoulos Verantwortlich: Dr. Gertrud R. Traud Chefvolkswirtin/ Head of Research &amp; Advisory Neue Mainzer Str. 52-58 60311 Frankfurt am Main T +49 69 / 91 32 – 20 24 Internet: www.helaba.com Disclaimer Die Publikation ist mit größter Sorgfalt be- arbeitet worden. Sie enthält jedoch lediglich unverbindliche Analysen und Prognosen zu den gegenwärtigen und zukünftigen Markt- verhältnissen. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ak- tualität wir aber keine Gewähr übernehmen können. 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Die nächste Bundesregierung muss mehr in Verteidigung und Infrastruktur investieren. Es läuft auf eine Änderung der Schuldenbremse sowie ein neues Sondervermögen hinaus. Welche Vor- und Nachteile sich realisieren, hängt von der konkreten Umsetzung ab.
