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title: "Im Focus: Covered Bonds"
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updated: 2026-09-28
keywords: Renten, Marktanalysen, Im Fokus: Credits & Covered Bonds
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# Im Focus: Covered Bonds

Im Fokus: Covered Bonds 1. August 2022 © Helaba | Research &amp; Advisory | 1. August 2022 1 von 3 Research &amp; Advisory European Covered Bonds: Zentrale Website bringt Klarheit Neues Label: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Seit dem 8. Juli 2022 gelten für Covered Bonds in der EU auf Basis der Covered Bond-Richt- linie (2019/2162) einheitliche Mindeststandards. Nur wenn diese Vorgaben erfüllt sind, dür- fen die Papiere als European Covered Bonds bezeichnet werden. Damit die neu emittierten Papiere niedrigere Risikogewichte bei der Eigenkapitalunterlegung bei Banken erhalten und die Bezeichnung „European Covered Bond Premium“ verwenden dürfen, ist überdies die Erfüllung weiterer Anforderungen gem. Art. 129 CRR notwendig. Was bringen die Anpassungen des Art. 129 CRR? Im Zuge der Harmonisierung der EU Covered Bond-Richtlinie wurde der Art. 129 CRR angepasst und enthält einige Neuerungen. Weiterhin erlaubt er neben den traditionellen Deckungswerten auch Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, sofern die Gesamtrisikoposition bestimmte Anteile des Nominalbetrags der ausstehenden gedeckten Schuldver- schreibungen des Emissionsinstituts übersteigt. Allerdings sind neue Grenzwerte anhand der Bonitätsstufen an- zuwenden. Bei Ratings bis AA- werden diese der Bonitätsstufe 1 zugeordnet, die eine Gewichtung von höchstens 15 % vorsieht. Hingegen fallen Risikopositionen gegenüber Instituten in der Union nicht unter die Anforderungen der Bonitätsstufe 1, sie sind vielmehr der Bonitätsstufe 2 zuzuordnen. Diese Bonitätsstufe erfordert ein Rating bis A- und erlaubt eine Beimischung von maximal 10 % des Nominalbetrags der Covered Bonds. Bei Bonitätsstufe 3 (bis BBB-) beträgt der Maximalbetrag 8 %, bei kurzfristigen Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von höchs- tens 100 Tagen, sofern diese Einlagen für die Erfüllung der Anforderungen eines Liquiditätspuffers für den De- ckungspool gem. Artikel 16 der Richtlinie (EU) 2019/2162 genutzt werden, oder Derivatekontrakten, die die Anfor- derungen des Artikel 11 Absatz 1 der genannten Richtlinie erfüllen, sofern sie von der zuständigen Behörde zuge- lassen sind. Zulässige Gewichtungen auf einen Blick: Bonitätsstufe I (bis AA-) = 15 % des Nominalbetrags der ausstehenden Covered Bonds Bonitätsstufe II (bis A-) = 10 %, Bonitätsstufe III (bis BBB-) = 8 %. Ferner wird eine nominelle Überdeckung in Höhe von 5 % gefordert. Eine niedrigere Überdeckungsquote ist je- doch möglich, sofern beispielsweise bei der Bewertung von Immobilienkrediten der Beleihungswert herangezo- gen und die Mindestüberdeckungsquote von 2 % nicht unterschritten wird. Die zuvor in der CRR geltenden Transparenzanforderungen sind seit dem 8. Juli 2022 Teil der Mindeststandards für alle Covered Bonds und wurden in der Covered Bond-Richtlinie (Art. 14) um einige Anlegerinformationen er- weitert. Dazu zählen u.a. die Aufstellung der Wertpapier-Kennnummern aller Emissionen, Angaben zur Bewer- tungsmethode der Darlehen, zu Kredit- und Liquiditätsrisiken und zur Höhe der gesetzlichen, vertraglichen und freiwilligen Übersicherung. Christian Schmidt Covered Bond &amp; SSA Analyst T 069/91 32-2388 Im Fokus: Covered Bonds © Helaba | Research &amp; Advisory | 1. August 2022 2 von 3 Über welchen Weg können Investoren erfahren, ob ein bestimmtes Papier den neuen Anforderungen eines European Covered Bond entspricht? Die nationalen Aufsichtsbehörden sind gemäß Art. 26 der EU Covered Bond-Richtlinie verpflichtet, Listen auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen, aus denen hervorgeht, welche Covered Bonds die Voraussetzungen erfüllen, um als „European Covered Bond Premium“ eingestuft zu werden. Gleichzeitig muss von diesen auch der nationale Covered Bond Rechtsrahmen einsehbar gemacht werden. Diese Listen wurden bereits von der deutschen und spanischen Aufsichtsbehörde publiziert. Die ECBC arbeitet derzeit mit ihrem Pool nationaler Rechtsexperten daran, auf ihrer Website https://www.cover- edbondlabel.com einen vollständigen Überblick über die nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zu geben. Diese Informationen werden für jedermann frei zugänglich sein und können unter der Rubrik "Comparative Data- base" abgerufen werden, sobald die nationalen ECBC-Experten die wichtigsten rechtlichen Aspekte für ihre jewei- ligen Länder gesammelt und validiert haben. Diese Übersicht wird Folgendes enthalten: . Link zur nationalen Aufsichtsbehörde und der entsprechenden Covered Bond Liste. . Link zur nationalen Aufsichtsbehörde und dem entsprechenden rechtlichen Rahmen für gedeckte Schuldver- schreibungen. Auf der Covered Bond Label Website wird es möglich sein, anhand des Programms bzw. der ISIN zu erkennen, ob die Anforderungen von Art. 129 CRR, der EU-Richtlinie und der LCR erfüllt sind. Insbesondere werden in Kürze zwei zusätzliche Abschnitte mit Links zu primären und sekundären Rechtsvorschrif- ten sowie Prämienlisten und zusätzlichen Informationen über die einzelnen Länder bzw. die Hypothekenmarkt- landschaft, durch das „Fact Book Country Chapter“ und das „Hypostat Country Chapter“, sichtbar gemacht. Im Fokus: Covered Bonds © Helaba | Research &amp; Advisory | 1. August 2022 3 von 3 Herausgeber und Redaktion Helaba Research &amp; Advisory Redaktion: Stefan Rausch Corporate Research &amp; Advisory Verantwortlich: Dr. Gertrud R. Traud Chefvolkswirtin/ Head of Research &amp; Advisory Neue Mainzer Str. 52-58 60311 Frankfurt am Main T +49 69 / 91 32 - 20 Internet: www.helaba.com Disclaimer Die Publikation ist mit größter Sorgfalt be- arbeitet worden. Sie enthält jedoch lediglich unverbindliche Analysen und Prognosen zu den gegenwärtigen und zukünftigen Markt- verhältnissen. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ak- tualität wir aber keine Gewähr übernehmen können. Sämtliche in dieser Publikation ge- troffenen Angaben dienen der Information. Sie dürfen nicht als Angebot oder Empfeh- lung für Anlageentscheidungen verstanden werden. Hier können Sie sich für unsere Newsletter anmelden: https://news.helaba.de/research/

Harmonisierung der EU Covered Bond-Richtlinie - Art. 129 CRR enthält einige Neuerungen. Weitere Anforderungen zur Senkung der Eigenkapitalunterlegung
