---
title: "Zugang zu Bericht über die Prüfung"
url: https://www.helaba.com/de/service-dialog/rechtliche-hinweise/zugang-zu-bericht-ueber-die-pruefung
type: dd_page
language: de
updated: 2026-10-13
keywords: Prüfbericht, Internes Kontrollsystem, WpHG, Wirtschaftsprüfung, EY, Compliance
---

# Zugang zu Bericht über die Prüfung

EY berichtet über die Prüfung der internen Kontrollen der Helaba zur Erstellung von Informationsblättern gemäß WpHG. Der Zugang zu diesem Bericht ist an strenge Bedingungen gebunden, die die begrenzte Haftung und Eigentverantwortung des Empfängers regeln.

**Bedingungen für die Weitergabe von Informationen/Mandatsausschluss („Click Agreement“)**

Unser Mandant, Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main/ Erfurt („Mandant“ oder „Helaba“), hat uns, die EY GmbH &amp; Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („wir“), mit der Prüfung der Beschreibung der im Zusammenhang mit der „Erstellung von Informationsblättern gemäß § 64 Abs. 2 WpHG“ eingerichteten Kontrollen (dienstleistungsbezogenes internes Kontrollsystem) zum 31. Dezember 2024 der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale („Auftragsumfang“) beauftragt. Nunmehr hat uns der Mandant gebeten, der Weitergabe ausschließlich für ihn bestimmter Arbeitsergebnisse aus diesem Auftrag an Sie als Dritte („Sie“ oder „Informationsempfänger“) zuzustimmen (sämtliche Arbeitsergebnisse nachfolgend insgesamt die „Informationen“). Den Informationen liegt ausschließlich der vorgenannte Auftragsumfang zugrunde, sofern nicht in oder im unmittelbaren Zusammenhang mit den jeweiligen Informationen ein begrenzterer Auftragsumfang genannt wird.  
  
Die Zustimmung zur Übermittlung der Informationen an Sie kommt für uns nur dann in Betracht, wenn Sie zuvor den nachfolgenden Bedingungen zustimmen, wobei Einigkeit darüber besteht, dass in Bezug auf die Informationen kein Mandatsverhältnis zwischen Ihnen und uns besteht oder zustande kommt.

***„Ich stimme den Bedingungen zu"***  
Ich wünsche Zugang zu den Informationen und bestätige hiermit als Informationsempfänger die Verbindlichkeit der oben genannten Bedingungen.

1. Ihnen ist bewusst, dass der Auftragsumfang inhaltlich begrenzt war, dass der Bericht auf uns übermittelten Unterlagen/Auskünften beruht und dass der Bericht lediglich für Zwecke von Helaba geeignet und bestimmt ist.
2. Die Verantwortung für die Beurteilung und Entscheidung der Frage, ob Sie die Informationen als für Ihre Zwecke tauglich erachten und nutzen, liegt ausschließlich bei Ihnen. Die für Sie entscheidungserheblichen Sachverhalte, Fragestellungen und Annahmen müssen von Ihnen selbst bzw. von einem von Ihnen zu beauftragenden Experten eigenverantwortlich aufgeklärt, geprüft und bewertet werden. Die für Sie entscheidungserheblichen Sachverhalte, Fragestellungen und Annahmen können von denjenigen Sachverhalten, Fragestellungen und Annahmen abweichen, die für uns maßgeblich sind
3. Zwischen dem Informationsempfänger und EY ist in Bezug auf die Informationen und deren Übermittlung kein Beratungs- und/oder Auskunftsvertrag gewollt. Auch aus dem Auftragsverhältnis zwischen EY und Helaba können Sie keine Ansprüche oder sonstigen Rechte herleiten. Im Verhältnis zu Ihnen ist EY ausschließlich als Erfüllungsgehilfe der Helaba tätig. Das Auftragsverhältnis zwischen EY und Helaba entfaltet keine Schutzwirkung zu Ihren Gunsten. Eine Einbeziehung von Ihnen in den Schutzbereich dieses Auftragsverhältnisses und/oder eine vertragliche Haftung seitens EY Ihnen gegenüber ist weder verein-bart noch gewollt. EY geht Ihnen gegenüber keine Verpflichtungen ein und Sie verpflichten sich, keine Ansprüche gegen uns wegen etwaiger Schäden geltend zu machen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Verwendung der Informationen entstehen oder entstehen könnten. Eine Haftung wegen Vorsatzes, Delikts oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
4. Sie verpflichten sich, die Informationen streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe ist nur zulässig, soweit Sie aufgrund eines Gesetzes (z.B. an Aufsichtsbehörden und Ihre Kontrollgremien aufgrund gesetzlicher Legitimation) oder einer behördlichen Anordnung oder Gerichtsentscheidung (über die Sie uns unverzüglich in Kenntnis setzen) zur Offenlegung verpflichtet sind.
5. Sie sind verpflichtet, uns von jeder Inanspruchnahme durch jedwede Rechtsträger, die mittelbar oder unmittelbar durch Ihre Weitergabe (sofern diese nicht aufgrund eines Gesetzes oder einer rechtmäßigen behördlichen Anordnung oder einer Gerichtsentscheidung erfolgte) Kenntnis von den Informationen erhalten haben, freizustellen, es sei denn diese Ansprüche beruhen nicht auf der Kenntnis des Rechtsträgers von den Informationen. Weitergehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben davon unberührt.
6. Auf diese Vereinbarung findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung oder einer Verletzung dieser Vereinbarung ist Stuttgart.

Wenn Sie Zugang zu den Informationen wünschen, so klicken Sie „OK“.

*Durch Klicken des „OK“ Buttons akzeptieren Sie die oben genannten Bedingungen und sind mit deren Geltung im Verhältnis zu Ihnen als Informationsempfänger einverstanden.*
